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  • Drei Studierende tragen T-Shirts mit einem Aufdruck der Universität Würzburg.
Studium

Teilzeitstudium an der Uni Würzburg

Sie möchten neben dem Beruf studieren? Oder Sie leisten Betreuungsaufgaben, wie z.B. die Betreuung von Kindern oder Kranken? Dann studieren Sie doch in Teilzeit! Die Universität Würzburg ermöglicht Ihnen ein Teilzeitstudium in Ihrer individuellen Geschwindigkeit.

Unser Angebot richtet sich an Berufstätige, Studierende mit familiären Verpflichtungen, mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie an alle, die aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht in Vollzeit studieren können. In Ihrem Teilzeitstudium steht Ihnen eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der Sie Ihre Studienleistungen erbringen können.

Was ist ein Teilzeitstudium?

Das Teilzeitstudium ist eine Alternative zum normalen Vollzeitstudium eines Bachelor-Studiengangs.

Ein Bachelor-Studiengang dauert im Vollzeitstudium 6 Semester (Regelstudienzeit). Wenn Sie sich für die Teilzeit-Variante entscheiden, haben Sie doppelt so viel Zeit (12 Semester Regelstudienzeit).

Deshalb dürfen in einem Teilzeit-Semester auch nur maximal 18 ECTS-Punkte erworben werden. Im Vollzeitstudium belegt man im Idealfall je Semester Veranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten.

Die Entscheidung für oder gegen ein Teilzeitstudium treffen Sie bei Ihrer Einschreibung (Immatrikulation). Wenn Sie ein Studium in Teilzeit wählen, studieren Sie mindestens 2 Semester in Teilzeit. Danach können Sie auf Antrag in das Vollzeitstudium umsteigen (und bei Bedarf später erneut ins Teilzeitstudium zurückkehren) oder weiter im Teilzeitstudium bleiben.

Welche Studienfächer sind in Teilzeit studierbar?

Folgende Bachelor-Fächer sind in Teilzeit studierbar:

Studiengänge auf Abschluss Staatsexamen, Master, Magister Artium oder Diplom werden nicht als Teilzeitstudium angeboten, sind also nur regulär in Vollzeit studierbar.

In 5 Schritten zum Teilzeitstudium:

  1. Entscheiden Sie sich für zwei der obigen Fächer, welche Sie zusammen in Teilzeit studieren möchten.
     
  2. Vereinbaren Sie einen Termin mit den beiden Fachstudienberatungen der zwei Fächer oder besuchen Sie diese in ihrer offenen Sprechstunde. Die Fachstudienberatungen informieren Sie über Inhalte, Aufbau und Umfang des jeweiligen Studienfachs im Teilzeitstudium.
     
  3. Nun dürfen Sie sich für das Teilzeitstudium einschreiben! Eine vorherige Bewerbung ist nicht erforderlich, da alle aktuell in Teilzeit angebotenen Studienfächer zulassungsfrei sind. Die Immatrikulation erfolgt online.
     
  4. Nach erfolgter Online-Immatrikulation befolgen Sie die weiteren Online-Anweisungen (ausgefüllte Formulare ausdrucken, unterschreiben, absenden etc.) und überweisen Ihren Semesterbeitrag.
     
  5. Besuchen Sie die Erstsemester-Einführungsveranstaltungen Ihrer Fächer. Damit Sie keine übersehen, schauen Sie dazu sowohl im Vorlesungsverzeichnis Ihres ersten Semesters (Kategorie "Einführungsveranstaltungen zu Studienbeginn") als auch auf den Homepages der Fachstudienberatungen der beiden Fächer und auf den Homepages der Fachschaften/Fachschaftsinitiativen Ihrer Fächer nach.

Kombinationsregeln und Fächerausprägungen

Um ein Teilzeitstudium zu beginnen, müssen Sie sich für zwei der obigen Fächer entscheiden. Sie studieren dann also in Ihrem Bachelor-Teilzeit-Studiengang zwei dieser Fächer in vergleichbarem Umfang: Beide Fächer gelten als Hauptfächer. Damit dürfen Sie im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene Bachelor-Studium grundsätzlich in jedem der beiden Fächer ein Masterstudium beginnen.

Die aktuell im Teilzeit-Studium einzig wählbare Ausprägung der Fächer liegt bei 75. Bei der Zahl handelt es sich um die im Laufe des gesamtem Bachelor-Studiums zu erwerbenden ECTS-Punkte in dem jeweiligen Fach. Die ECTS-Punkte geben den zeitlichen Arbeitsaufwand für das Studienfach und den inhaltlichen Umfang des Fachs an.

Bei der Wahl Ihrer Studienfächer haben Sie die gleichen Kombinationsregeln zu beachten, die auch im Vollzeitstudium gelten. Ein Bachelor-Studium beinhaltet insgesamt immer Veranstaltungen im Umfang von 180 ECTS-Punkten.

In den beiden gleichgewichteten Hauptfächern werden jeweils 75 ECTS-Punkte erworben. Dazu kommen 20 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen und 10 ECTS-Punkte für die Abschlussarbeit ("Thesis").

Weitere Informationen zu Ihrem Studium

Über die Gesamtübersicht aller Studienfächer an der Uni Würzburg gelangen Sie zu den grundlegenden Informationen über ein bestimmtes Studienfach. Klicken Sie in der Übersicht dazu einfach auf den Namen des jeweiligen Fachs.

Eine Fachschaft bzw. Fachschaftsinitiative ist die studentische Vertretung eines Studienfachs. Fachschaften werden von den Studierenden gewählt, die Initiativen sind eher lose Zusammenschlüsse engagierter Studierender des Fachs. Beide sammeln zum Beispiel Vorlesungsskripte, organisieren die Fachschaftsfeten, unterstützen die Studienanfänger*innen des Fachs: Viele Fachschaften organisieren eigene Erstsemester-Einführungsveranstaltungen, bieten Beratungsmöglichkeiten zu Studienbeginn (Stundenplanhilfe) oder stellen Studienanfänger*innen direkt auf ihren Homepages umfangreiche Erstsemester-Infomaterialien zur Verfügung.

Für alle Bachelor-Fächer gibt es sogenannte Studienverlaufspläne. Ein Studienverlaufsplan ist ein exemplarischer Stundenplan, der von den Dozierenden des Studienfachs erstellt wurde.

Wenn man sich im Vollzeitstudium an die Studienverlaufspläne der jeweiligen beiden Fächer hält, sollte man das Studium exakt in der Regelstudienzeit (6 Semester) abschließen und je Semester genau 30 ECTS-Punkte (15 ECTS-Punkte je Fach) erwerben.

Aktuell existieren noch keine speziellen Studienverlaufspläne für die Fächer im Teilzeitstudium. Das ist aber nicht weiter tragisch: Schauen Sie sich einfach die Studienverlaufspläne Ihrer beiden Fächer in der Vollzeitstudium-Version an und streichen Sie soviele Inhalte (Module) für das erste Semester, dass je Fach (Teil-)Module im Umfang von 8-9 ECTS-Punkten übrig bleiben.

Damit Sie dabei aber nicht aus Versehen (Teil-)Module streichen, die zum Verständnis des Fachs unbedingt im ersten Semester besucht werden sollten, treffen Sie die Veranstaltungsauswahl in der Praxis nicht alleine: Drucken Sie sich die Verlaufspläne (Version "Vollzeitstudium") Ihrer beiden Fächer aus und gehen Sie damit zur Fachstudienberatung der beiden Fächer. Die Fachstudienberatung besteht aus Dozierenden der jeweiligen Fächer und unterstützt Studierende unter anderem bei der Studienorganisation und bei Problemen mit dem Studienfach. Vor Beginn eines Teilzeitstudiums ist ein Gespräch mit der Fachstudienberatung beider Fächer verpflichtend.

Auch ein Studium wird durch rechtliche Vorgaben geregelt:

  1. Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO)
    Die ASPO regelt die Grundpfeiler des Bachelor-Studiums. In dieser finden Sie zum Beispiel alle fächerübergreifenden Vorgaben wie Regelstudienzeit oder auch Informationen zu den Prüfungen im Rahmen des Studiums. Für das Teilzeitstudium soll eine spezielle ASPO erstellt werden. Bis dahin schauen Sie einfach in die normale ASPO für das Vollzeitstudium: Außer bei den Kernmerkmalen des Teilzeitstudiums (12 Semester Regelstudienzeit anstatt 6 Semester im Vollzeitstudium, maximal 18 ECTS-Punkte je Semester anstatt regulär 30 ECTS-Punkte etc.) werden sich beide Ordnungen nicht unterscheiden.
     
  2. Fachspezifische Bestimmungen
    Die fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die ASPO: Hier finden Sie die konkreten Angaben zu einem bestimmten Studienfach. Zum Beispiel enthalten solche Bestimmungen Informationen darüber, welche Veranstaltungs-Module im Laufe des Studiums verpflichtend erfolgreich besucht werden müssen und welche Wahlmöglichkeiten dabei existieren. Für jedes Bachelor-Studienfach und für jede Fachausprägung (60, 85, 120 bzw. 180 ECTS-Punkte) existieren gesonderte Fachspezifische Bestimmungen.

Auch ein Studium wird durch rechtliche Vorgaben geregelt:

  1. Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO)
    Die ASPO regelt die Grundpfeiler des Bachelor-Studiums. In dieser finden Sie zum Beispiel alle fächerübergreifenden Vorgaben wie Regelstudienzeit oder auch Informationen zu den Prüfungen im Rahmen des Studiums. Für das Teilzeitstudium soll eine spezielle ASPO erstellt werden. Bis dahin schauen Sie einfach in die normale ASPO für das Vollzeitstudium: Außer bei den Kernmerkmalen des Teilzeitstudiums (12 Semester Regelstudienzeit anstatt 6 Semester im Vollzeitstudium, maximal 18 ECTS-Punkte je Semester anstatt regulär 30 ECTS-Punkte etc.) werden sich beide Ordnungen nicht unterscheiden.
     
  2. Fachspezifische Bestimmungen
    Die fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die ASPO: Hier finden Sie die konkreten Angaben zu einem bestimmten Studienfach. Zum Beispiel enthalten solche Bestimmungen Informationen darüber, welche Veranstaltungs-Module im Laufe des Studiums verpflichtend erfolgreich besucht werden müssen und welche Wahlmöglichkeiten dabei existieren. Für jedes Bachelor-Studienfach und für jede Fachausprägung (60, 85, 120 bzw. 180 ECTS-Punkte) existieren gesonderte Fachspezifische Bestimmungen.

FAQ zum Teilzeitstudium

Sie erhalten einen regulären Bachelor-Abschluss. Falls Sie als eines Ihrer beiden Fächer im Teilzeitstudium Geographie wählen und in diesem Fach auch Ihre Abschlussarbeit anfertigen, erhalten Sie den Abschlussgrad Bachelor of Science (B.Sc.) - in allen anderen Fällen den Abschlussgrad Bachelor of Arts (B.A.).

Ja, natürlich! Da Sie auch im Teilzeitstudium einen regulären Bachelor-Abschluss erhalten, gibt es beim Übergang vom erfolgreich abgeschlossenen Teilzeit-Bachelor-Studium in einen Vollzeit-Master-Studiengang keinerlei Unterschiede zum Übergang Vollzeit-Bachelor zu Vollzeit-Master.

Das Teilzeitstudium startet sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester!

Nein, die gibt es nicht! Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um in Teilzeit studieren zu dürfen oder anders formuliert: Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung für zwei der obigen Fächer im normalen Vollzeitstudium besitzen, dann dürfen Sie die auch in Teilzeit studieren.

Na, weil Sie ja schließlich auch nur in Teilzeit studieren wollen! In einem Vollzeitstudium sollten Sie ja durchschnittlich je Semester 30 ECTS-Punkte erwerben. Im Teilzeitstudium dürfen Sie im Vergleich zum Vollzeitstudium nur die Hälfte der ECTS-Punkte je Semester sammeln. Andernfalls wäre es ja durch ein Teilzeitstudium möglich, die in den Prüfungsordnungen vorgesehenen Regel-/Maximalstudiendauer "auszuhebeln". Damit Sie bei Ihrer Stundenplanung noch mehr Flexibilität haben, gewährt Ihnen die Uni je Semester einen kleinen Bonus: Sie dürfen nicht nur maximal 15, sondern 18 ECTS-Punkte je Semester erwerben.

Wenn Sie noch mehr als 18 ECTS-Punkte je Semester erwerben möchten, kann man nicht mehr von einem Teilzeitstudium sprechen. In diesem Fall sollten Sie sich also für ein Vollzeitstudium entscheiden.

Sowohl als auch. Sie haben im Teilzeitstudium im Durchschnitt je Semester nur halb so viele Veranstaltungen wie Studierende der Fächer im Vollzeitstudium. Das heißt aber noch lange nicht, dass im Teilzeitstudium die Veranstaltungen ausschließlich vormittags bzw. nachmittags stattfinden. Vielmehr besuchen Sie exakt dieselben Veranstaltungen wie Ihre Mitstudierenden im Vollzeitstudium - aber eben nur halb so viele je Semester. Es ist also durchaus möglich, dass Sie in einem Teilzeit-Semester z.B. montags von 8:00 bis 10:00 Uhr und dann wieder von 16:00 bis 18:00 Uhr Veranstaltungen haben. Wenn Sie Ihr Teilzeitstudium allerdings gut und über das kommende Semester hinaus planen, können Sie solche ungünstigen Stundenpläne in den meisten Fällen umgehen: Besprechen Sie ihr geplantes Teilzeitstudium detailliert mit der Fachstudienberatung Ihrer beiden Fächer! Aber Vorsicht: Nicht jede Veranstaltung lässt sich so einfach in ein Semester vorziehen bzw. zurückschieben! Treffen Sie daher solche Entscheidungen keinesfalls alleine, sondern nur gemeinsam mit der jeweiligen Fachstudienberatung!

Das BayHSchG legt auch fest, dass sich die Regelstudienzeit für jeweils zwei Semester in Teilzeit-Studiengängen um ein halbes Jahr verlängert (Art. 57 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG).

Zudem wird die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Uni Würzburg (ASPO) erweitert:

  • Die maximal zulässige Zahl von ECTS-Punkten, die je Teilzeit-Studienjahr erworben werden kann, wird hier auf 35 ECTS-Punkte je Studienjahr beschränkt.
  • Studierende können auf Antrag und ohne besondere Begründung zum Teilzeitstudium zugelassen werden.
  • Der Antrag kann in jedem Semester für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Semestern gestellt werden.
  • Ein Wechsel vom Teilzeit- in das Vollzeitstudium ist nach jeweils zwei absolvierten, aufeinander folgenden Semestern in Teilzeit möglich.
  • Vor Aufnahme des Teilzeitstudiums wird ein Beratungsgespräch mit der oder den Fachstudienberatungen durchgeführt. Ein entsprechender Nachweis ist vor Aufnahme des Teilzeitstudiums vorzulegen.