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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Strahlenschutz

Strahlenschutzstelle

  • neues Strahlenschutzgesetz ab dem 31.12.2018:

Alle Personen, für die eine Eintragung ins Strahlenschutzregister erfolgt (Träger von Personendosimetern der behördlich bestimmten Messstellen, Inhaber von Strahlenpässen) müssen ein eindeutiges Personenkennzeichen, die Strahlenschutzregistriernummer (SSR-Nummer), sich zuweisen lassen.
Weitergehende Informationen können Sie der Fachinformation zur Einführung von Personenkennzeichen im beruflichen Strahlenschutz des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entnehmen.
Ab 31.12.2018 ist die Beantragung einer SSR-Nummer über der Homepage des BfS möglich. 

  • Internetseiten:

Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im Labor

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Sicherheit bei der Anwendung von Röntgenstrahlung

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