Intern
Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Erste Hilfe Leistungen - Dokumentation

     >> Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde,
          also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.<<

Wie muss dokumentiert werden:

Die Dokumentation von Bagatell-Unfällen wird im Meldeblock vorgenommen. Hiermit können auch sonstige Hilfeleistungen aktenkundig gemacht und im Nachgang an die Unfallkasse gemeldet werden.

Zur Dokumentation verwenden Sie bitte den "DGUV Information 204-021 Meldeblock"
Den Meldeblock können Sie hier herunterladen oder erhalten Sie kostenfrei bei Frau Völkl (Tel. 0931/31 85725) 

Was muss dokumentiert werden:

Aufgezeichnet werden müssen

  • der Name der verletzten beziehungsweise erkrankten Person,
  • Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung),
  • Namen der Zeugen,
  • Erste-Hilfe-Leistung (Datum/Uhrzeit, Art und Weise der Ersten-Hilfe-Maßnahmen),
  • der Name des Ersthelfers/der Ersthelferin
     

Wer sollte die Dokumentation vornehmen?

Es ist dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin nicht vorgeschrieben, wer oder welche Stelle im Betrieb mit der Dokumentation befasst werden soll.

Sinnvoll erscheint es, diejenigen damit zu beauftragen, die die Erste Hilfe durchführen, also z. B.  der/die  Ersthelfer/in.
 

Hinweise zum Datenschutz:

Gleichgültig, wer die Aufzeichnungen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Bei der Dokumentation handelt es sich um personenbezogene Daten. Das Bundesdatenschutzgesetz ist zu beachten.
 

Aufbewahrungsfrist:

Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1, bisher BGV/GUV-V A 1).
 

Wozu muss dokumentiert werden?

Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z.B. Spätfolgen eintreten sollten. Ferner stellen die Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten 1. Hilfe-Leistungen auch eine Info-Quelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen dar.