Intern
Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Erste Hilfe Material

Gesetzliche Grundlagen und allgemeine Informationen

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien und Geräte müssen schnell zu finden sein. Deshalb sind die Einrichtungen und Aufbewahrungsorte zu kennzeichnen. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864 definiert.

Auf die Dokumentation im Meldeblock wird hingewiesen. Hiermit können auch sonstige Hilfeleistungen (sog. Bagatellunfälle) aktenkundig gemacht werden.Die Einträge mit dem Meldeblock (Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen) sind 5 Jahre aufzubewahren, die Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als "Bagatellunfall" erscheinen können.

Die Anzahl der in einem Betrieb notwendigen Verbandkästen richtet sich in erster Linie nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße, und der Größe der verwendeten Verbandkästen. Ein Verbandkasten nach DIN 13169 kann dabei aufgrund der Füllungsverhältnisse prinzipiell auch durch zwei kleinere Verbandkästen nach DIN 13157 ersetzt werden. Details zu den Mindestanzahlen siehe Vergleichstabelle:

Anzahl der Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169

Art des Betriebes

Anzahl der Verbandkästen mit Füllung laut DIN

13157 

13169

13169 ein weiterer

Baustellen

einer bis 10 Versicherte

einer für 11 bis 50 Versicherte

je 50 weitere Versicherte

Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe

einer bis 20 Versicherte

einer für 21 bis 100 Versicherte

je 100 weitere Versicherte

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

einer bis 50 Versicherte

einer für 51 bis 300 Versicherte

je 300 weitere Versicherte

übrige Betriebe

einer

-

-

Anwendungsbereiche

Kleiner Verbandkasten DIN 13157 (85-tlg seit dem 01.11.2021):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen vorgesehen sind. Diese Norm gilt auch für die Verwendung in Schulen und Kindergärten.

Großer Verbandkasten DIN 13169 (167-tlg seit dem 01.11.2021):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 51 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 Personen und auf Baustellen ab 11 Personen vorgesehen sind.

Anmerkung zu Dienstfahrzeugen

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten DIN 13164 festgelegt.

Füllungstabelle für DIN 13157, DIN 13169

Selbstverständlich verlieren die Erste-Hilfe-Koffer, deren Inhalt sich an der zuletzt aktualisierten DIN 13157 / DIN 13169 von 2009 orientieren, nicht ihre Gültigkeit, sondern lassen sich einfach und fachgerecht nachrüsten.

Beschaffung von Erste-Hilfe-Material

Die Beschaffung können Sie schnell, unkompliziert und kostengünstig über
den Webshop des Rechenzentrums der Universität Würzburg tätigen:

  • 70002392 - Erste-Hilfe-Kasten klein
  • 70002393 - Erste-Hilfe-Kasten klein, nur Füllmaterial
  • 70002394 - Erste-Hilfe-Kasten groß
  • 70002395 - Erste-Hilfe-Kasten groß, nur Füllmaterial
  • Ergänzungs-Set mit den neuen Komponenten der DIN 13157 für den kleinen Erste-Hilfe-Koffer
  • Ergänzungs-Set mit den neuen Komponenten der DIN 13169 für den großen Erste-Hilfe-Koffer

Empfehlung der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Beispiele für die Beschaffung einer Beatmungsmaske und einer Liegemöglichkeit

Sonstiges