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    VerwaltungsABC

    Mitteilung über die Änderung eines Kreditors

    Änderung Kreditor
    Kreditorendaten:
    ACHTUNG
    - Namensbestandteile (z.B. der Vorname) dürfen nicht abgekürzt werden.
    - Juristische Personen und Personengesellschaften werden nur mit der Rechtsform (z.B. GmbH) akzeptiert.
    - Natürliche Personen werden nur mit der Privatanschrift akzeptiert.
    ACHTUNG: IBAN aufgrund der neuen Gesetzlage ab 01.02.14 (SEPA-Umstellung) erforderlich. Falls aus der Rechnung nicht ersichtlich, bitte beim Lieferanten erfragen.
    ACHTUNG: Zur besseren Identifizierbarkeit von Lieferanten ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. der Steuernummer bei Unternehmen und Organisationen eine Pflichtangabe. Die Angaben können den jeweiligen Rechnungen entnommen werden. Gegebenenfalls müssen die Lieferanten kontaktiert werden. Es wird nur eine der beiden Angaben benötigt, falls existent die Umsatzsteuer-Id, falls nicht existent die Steuernummer.
    ACHTUNG: Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Mitteilungsverordnung (MV) ist die Angabe des Geburtsdatums und der Steuerlichen Identifikationsnummer bei Zahlungen an natürliche Personen Pflicht. Ohne die beiden Daten werden Auszahlungen an natürliche Personen ab dem Jahr 2024 vom Landesamt für Finanzen nicht mehr ausgeführt. Das gilt auch für natürliche Personen, die Ausländer sind und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese müssen vor einer Auszahlung an sie eine Steuerlichen Identifikationsnummer in Deutschland beantragen und der Universität mitteilen.
    Ihre Kontaktdaten: