Intern
    VerwaltungsABC

    Anlagenbuchhaltung

    Deinventarisierung von Anlagevermögen

    Unter der Deinventarisierung von Gegenständen des Anlagevermögens versteht man die physische und buchhalterische Ausgliederung von Gegenständen des Anlagevermögens aus dem Gesamtvermögen der Universität Würzburg.
    Gründe die zur Deinventarisierung von Gegenständen des Anlagevermögens führen können sind üblicherweise nicht reparable Defekte. Diebstahl/Nichtauffindbarkeit oder Entbehrlichkeit.