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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Erste Hilfe

Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, drohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

In der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind die Unternehmerpflichten bzgl. Erster Hilfe geregelt:

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen." § 24 Abs. 1

Der Unternehmer muss für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stellen.

Was passiert nach der Ersten Hilfe? Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden. Zur Dokumentation

Erste-Hilfe-Organisation und Maßnahmen

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