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Prüfungsangelegenheiten

FAQ_GOP

FAQ zum Studiengang Bachelor Biologie

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Studiengang Bachelor Biologie. 

Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!

FAQ zur Anerkennung

Es wird dringend empfohlen den Antrag zur Anrechnung von Leistungen bis spätestens 4. April (SS) oder 10. Oktober (WS) abzugeben, damit ein sinnvoller Studienplan mit Anmeldungen für Module für das Folgesemester erstellt werden kann.
Bei später abgegebenen Anträgen können möglicherweise Studienverläufe nicht mehr sinnvoll geplant werden und/oder Platzvergaben für Module (Praktika und Seminare) sind bereits abgeschlossen.

Grundsätzlich gilt:

Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen kann nur einmal, innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU, gestellt werden.

Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen einer anderen Hochschule oder aus dem Ausland muss innerhalb des ersten Studiensemesters nach Ihrer Rückkehr an die JMU gestellt werden.

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise auf der zweiten Seite des Antrages auf Anrechnung von Prüfungsleistungen.

Ja. Verwenden Sie auschließlich das Formular von dieser Seite. Füllen Sie das Formular online aus und vergessen Sie nicht zu unterschreiben.

Ja - Ihre Leistungen müssen Sie mit einem Transcript of Records nachweisen. Den Inhalt und Umfang der Veranstaltungen belegen Sie durch die Modulbeschreibungen.

Angerechnet werden können nur abgeschlossene Module. Falls nur Teile von Modulen, wie z.B. Praktika, angerechnet werden sollen, dann ist das nicht Gegenstand der Modulanrechnung. Sie können aber direkt mit der Dozentin bzw. dem Dozenten klären, ob Ihnen Praktika oder Anteile davon erlassen werden.

Nein - bereichsübergreifende Anrechnungen sind ausgeschlossen.

Nein - Niveaustufen übergreifende Anrechnungen sind ausgeschlossen. Sie können aber direkt mit der Dozentin bzw. dem Dozenten klären, ob Ihnen aus z.B. einer TA-Ausbildung Praktika oder Anteile davon erlassen werden.

Den Antrag inklusive Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per Post oder geben diesen persönlich ab (keine Email).

Sollten Äquivalenzen aus der Chemie, Physik und/oder Mathematik für einen Wechsel in die Biologie geprüft werden müssen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Prüfungsausschüsse bzw. an die verantwortlichen Dozentinnen bzw. Dozenten der jeweiligen Fakultäten.

Da dies in der Regel Zeit in Anspruch nimmt, beginnen Sie bitte rechtzeitig damit. Wenn Sie gleichzeitig ausgefüllte Formblätter parallel zu den unterschiedlichen Fakultäten schicken kann das schneller gehen. Manchmal ist ein persönliches Erscheinen nötig.

Anrechnungen aus dem Fach Biologie UND die Gesamtanerkennung (mit Hilfe der entsprechenden Bescheinigungen aus den Nebenfächern) sowie die Semestereinstufung läuft am Ende über den Prüfungsausschuss Biologie.
Reichen Sie also den Endantrag erst ein, wenn Anrechnungen aus den Nebenfächern vorliegen.

Ein Antrag darf nur einmal gestellt werden. Den finalen Antrag mit Originalunterschrift sowie eventuelle Anrechnungen die Sie aus der Physik, Mathematik und Chemie erhalten haben senden Sie bitte nur per Post (keine Email) an

Studiendekanat Biologie
Biozentrum
Universität Würzburg
Am Hubland
97074 Würzburg


FAQ GOP

Bei der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) handelt es sich um keine schriftlich abzulegende Prüfung, sondern um eine automatische Überprüfung von bestimmten Regelungen durch das Prüfungsamt.

Wie die GOP in Ihrer Prüfungsordnungsversion (PO) geregelt ist, können Sie in §5 der für Sie gültigen fachspezifischen Bestimmungen nachlesen:

https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32020000/Ordnungen/UEbersicht_Bachelor-Netz.pdf

Nein, die Regelung zum Ende des zweiten Fachsemester gilt für Sie nicht, wenn Sie die Regelung zum Ende des ersten Fachsemester erfüllen konnten.

Sie müssen Ihre Module nicht aktiv nachweisen. Das Prüfungsamt führt diese Überprüfung automatisch anhand der online verbuchten Leistungen durch.
Viele Leistungen eines Semesters werden erst nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters verbucht. Daher wird die GOP erst Anfang Mai geprüft und die Wiederholung dieser Anfang November. Die Zustellung der Bescheide verzögert sich dadurch entsprechend.

Bei der GOP werden alle relevanten Leistungen, welche dem Wintersemester zugeordnet sind, berücksichtigt. Auch wenn diese erst im April online verbucht werden.

Bei der Wiederholung der GOP werden alle relevanten Leistungen, welche dem Winter- und Sommersemester zugeordnet sind, berücksichtigt. Auch wenn diese erst im Oktober geschrieben oder online verbucht werden.

Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt!

Ja. Sollten Ihnen für die Wiederholung der GOP, aus nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen, ECTS-Punkte oder Module fehlen, können Sie spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des Wintersemesters eine Verlängerung der GOP-Frist mit einem formlosen Schreiben beim Prüfungsamt beantragen. In dem Schreiben begründen Sie, warum es Ihnen bisher nicht möglich war, die Regelung der GOP zu erfüllen.


FAQ zur Thesis

Auf dem Anmeldeformular geben Sie und Ihre Gutachterin bzw. Ihr Gutachter ein Beginndatum an. Wenn dieses vom Vorsitz des Prüfungsausschusses genehmigt wird, ist Ihr Abgabetermin genau zehn Wochen später. Dieser Tag wird vom Prüfungsamt im System erfasst und kann von Ihnen in der Übersicht über angemeldete Prüfungen online eingesehen werden. Es kann bis zu einer Woche dauern bis Ihr Antrag nach der Abgabe im System erfasst wurde.
Sollte Ihr Beginntermin nicht genehmigt werden, so erhalten Sie eine Information darüber vom Prüfungsamt.

Nein, am Wochenende, sowie an bundeseinheitlichen und bayerischen Feiertagen, ist das Prüfungsamt geschlossen. Es steht Ihnen in diesem Fall frei, die Arbeit jederzeit vor Ihrem Abgabetermin oder am nächstfolgenden Werktag im Prüfungsamt abzugeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig im Prüfungsamt!

Ja, die Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten kann um maximal vier Wochen verlängert werden. Bitte geben Sie dafür den ausgefüllten Antrag im Studiendekanat ab. Wenn Sie den Antrag mit dem Adobe Acrobat Reader öffnen, können Sie ihn direkt am PC ausfüllen.
Der Antrag ist ausreichend zu begründen und die Begründung muss die beantragte Zeit rechtfertigen.

Achtung: Der Antrag kann ausschließlich bis maximal zwei Wochen vor Ihrem Abgabetermin gestellt werden!

Verlängerungen wegen Krankheit können auch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden. Der oben genannte Antrag ist dann nicht notwendig. Atteste können unabhängig von einer Frist, aber zeitnah (gerne per Post), im Prüfungsamt eingereicht werden.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Bachelorarbeit um mehr als vier Wochen ist nicht möglich!