Intern
    Suchtberatung

    Information der Beschäftigten als Suchtprävention

    Informationsmaßnahmen und Aufklärungsaktionen sind zentrale Elemente in der betrieblichen Suchtprävention. Auf Veranstaltungen des Arbeitskreises Suchthilfe und der Suchtberatung, in Broschüren und im Intranet werden die Beschäftigten zu folgenden Themenschwerpunkten informiert:

    zum Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln

    • Wie wirken verschiedene Suchtmittel? Warum werden sie zu sich genommen?
       
    • Welche Bedeutung hat der Suchtmittelkonsum in unserer Gesellschaft?
       
    • Welche möglichen Folgen hat die Einnahme von Suchtmitteln für die Gesundheit, am Arbeitsplatz, aber auch für die Gesellschaft?
       
    • Welche Risiken und Gefahren sind mit verschiedenen Konsummustern verbunden?

    Ziel ist es, Wissen zu vermitteln, das einen eigenen verantwortungsvollen Konsum sowie eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmitteln ermöglicht. Damit stellt die Information zu diesen Themenschwerpunkten eine vorbeugende Maßnahme dar und ist gleichzeitig Teil des Gesundheitsmanagements.

    zu riskantem Konsum

    • Wie kann sich der Konsum verschiedener Suchtmittel auf die Arbeit auswirken?
       
    • Welche Risiken sind mit dem Konsum verbunden, insbesondere am Arbeitsplatz und auf dem Weg von und zur Arbeit?

    Diese Informationen stellen somit die Maßnahme zur Erhöhung der Arbeitssicherheit dar (vgl. Anhang 1).

    zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten

    • Wie spreche ich einen Kollegen auf seinen auffälligen Konsum an?
       
    • Wie sieht das strukturierte Verfahren nach dem  Fünf-Stufenplan aus?

    Betriebliche Regelungen zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten stellen ein hervorragendes Instrument der Frühintervention bei Abhängigkeitserkrankungen dar. Damit tragen die Informationen darüber zu einer frühzeitigen Unterstützung von Sucht(mittel)abhängigen oder -gefährdeten bei (vgl. Anhang 2).