Intern
    Suchtberatung

    Der Arbeitskreis Suchthilfe

    Der Arbeitskreis Suchthilfe konstituierte sich 1996. Ihm gehören der Kanzler, bzw. sein Vertreter, ein Vertreter der Personalabteilung, die Personalvertretung, die Betriebsärztliche Untersuchungsstelle, Wissenschaftler der Universität sowie weitere sachkundige Personen an.

    Dem Arbeitskreis Suchthilfe obliegen die langfristige konzeptionelle und inhaltliche Planung der betrieblichen Suchthilfe und -prävention und damit auch die fachliche Begleitung der Suchtberatungsstelle.

    Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich.

    Die jährliche Durchführung von Informationsveranstaltungen zu suchtmittel- und gesundheitsbezogenen Themen hat sich der Arbeitskreis ebenso zu seiner Aufgabe gemacht, womit er zur Information und Sensibilisierung der Beschäftigten beiträgt.