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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Tierschutz

Viele Errungenschaften auf dem Gebiet der Medizin beruhen auf Ergebnissen, die zuvor durch Tierversuche erzielt worden sind. Das gilt zum Beispiel für Impfstoffe gegen zahlreiche Infektionskrankheiten und für Medikamente wie Antibiotika, aber auch für Erfolge auf dem Gebiet der Chirurgie und Medizintechnik. Trotz des breiten Einsatzes und der dynamischen Weiterentwicklung von Ersatzmethoden sind Tierversuche auch heute noch eine wesentliche Voraussetzung für Fortschritte in der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung sowie bei der Entwicklung von Medikamenten und sicheren Therapien.

Dabei sind sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehr wohl bewusst, dass tierexperimentelle Forschung mit Belastungen für Tiere verbunden ist. Es gilt also, beste wissenschaftliche Qualität und möglichst hohe, ethisch vertretbare Tierschutzstandards gleichermaßen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund arbeiten die Forscherinnen und Forscher der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) nach dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine, also vermeiden, verringern, verbessern), das strenge Regeln festlegt. Konkret heißt das: Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn nachweislich keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen. Zudem sind Anzahl und Belastung der Versuchstiere auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.

In diesem Sinne trägt die JMU dem Tierschutz durch vorbildliche Tierhaltung, sachgerechte Ausbildung der beteiligten Personen sowie sorgfältige Planung und Durchführung der Versuche Rechnung. Die Tierschutzbeauftragten unterstützen die Forscherinnen und Forscher hierbei durch Beratung und Kontrollen.

Kontakt

E-Mail: tierschutzbeauftragter@uni-wuerzburg.de
Zum Team Tierschutz

Presseanfragen richten Sie bitte an presse@uni-wuerzburg.de.

Häufige Fragen

Um Krankheiten erfolgreich zu bekämpfen, müssen wir grundlegende Funktionsweisen des menschlichen Organismus verstehen. Dies ist für die Entwicklung von neuen Medikamenten und Therapien unerlässlich. Bei Tieren funktionieren zahlreiche Zellprozesse genauso wie bei Menschen, weshalb viele menschliche Krankheiten auch bei Tieren auftreten.

Tierversuche sind dabei unerlässlich, weil sich die hochkomplexen Reaktionen eines Organismus mit einer unbekannten Anzahl von beteiligten Zelltypen, Organen und biologischen Reaktionen im Labor oder Modell häufig nicht vollständig nachstellen lassen.

Nur Wirkstoffe und Verfahren, die sich in einer Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen im Tier bewährt haben, dürfen letztlich als potenzielle neue Medikamente und Therapien am Menschen überhaupt erprobt werden.

Hierbei gilt stets: Erst nachdem in intensiven Voruntersuchungen am Computermodell und anhand von Zellkulturen und Gewebeproben mögliche Mechanismen oder Ansätze für neue Therapieformen und Medikamente erfolgreich identifiziert wurden, werden die vielversprechendsten Wirkstoffe auch an Tieren erprobt.

Genehmigungspflicht

Tierversuche dürfen nur nach behördlicher Genehmigung durchgeführt werden und unterliegen der ständigen Kontrolle durch die zuständige Tierschutzbeauftragte der Universität Würzburg, die Regierung von Unterfranken und das städtische Veterinäramt.
Das heißt, alle wissenschaftlichen Projekte an der Universität, bei denen Tiere involviert sind, bedürfen einer intensiven Prüf- und Vorbereitungsphase, werden durch eine unabhängige Ethikkommission begutachtet und erst nach erfolgreicher Prüfung behördlich genehmigt.

3R-Prinzip als gesetzliche Grundlage zur Genehmigung von Forschungsvorhaben

Für eine Genehmigung müssen die Anforderungen des sog. 3R-Prinzip (Reduction, Refinement und Replacement), die im Tierschutzgesetz  und der Tierschutz-Versuchstierordnung verankert sind, hinreichend erfüllt sein. Ob die Kriterien des 3R-Prinzips erfüllt sind, wird durch die zuständigen Landesbehörden kritisch auf Grundlage des jeweils aktuellen Wissenstandes überprüft, bevor sie eine Genehmigung für die tierexperimentelle Arbeit erteilen:

  • Replace: Die Möglichkeit einer Anwendung von Alternativmethoden muss geprüft und ausgeschlossen sein.
  • Reduce: Die Anzahl an Versuchstieren muss auf das kleinstmögliche Maß reduziert sein.
  • Refine: Die Belastung für die involvierten Tiere muss so gering wie möglich gehalten werden.

Unsere Forscherinnen und Forscher müssen außerdem nachweisen, dass ihre wissenschaftliche Fragestellung neu ist und bisher nicht in einem Tierversuch erprobt wurde.

Unabhängige Kontrollen

Zudem wird die Einhaltung aller Vorschriften und Auflagen bei der Durchführung von Untersuchungen an den Tieren mehrmals im Jahr durch die neutrale Tierschutzbeauftragte der Universität Würzburg vor Ort kontrolliert. Das Veterinäramt ist ebenfalls berechtigt, unangekündigt Ortsbegehungen und Kontrollen vorzunehmen.

Im Tierschutzgesetz ist festgelegt, dass Tierversuche nur von Personen geplant und durchgeführt werden dürfen, die über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Hierzu zählen Fachleute aus Veterinär-, Human- sowie Zahnmedizin und Biologie, die eine spezielle amtlich anerkannte Zusatzqualifikation erworben haben.

Unter anderem bei Untersuchungen zu Tumorerkrankungen, neurologischen Erkrankungen wie Morbus Parkinson, Multipler Sklerose oder Muskelschwund, in der Infektions-, der Schmerz- oder der Schlaganfallforschung, bei der Entwicklung neuer Implantate, für die Weiterentwicklung der Stammzelltherapie, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, in der Immunologie, bei psychiatrischen Erkrankungen und vielem anderen mehr helfen uns Tierversuche, die zugrunde liegenden Mechanismen besser zu verstehen und darauf basierend neue Therapien zu entwickeln.

Von Erkenntnissen der modernen Medizin profitieren heute bereits Millionen von Patientinnen und Patienten. Die gewonnenen Erkenntnisse kommen zudem auch der Tiermedizin zugute.

Es existieren bereits eine Vielzahl an Alternativmethoden. Deren Weiterentwicklung und Erprobung wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.

Erforschung von Alternativmethoden an der JMU

Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten intensiv daran, neue Alternativ- und Ergänzungsmethoden zu entwickeln. Einerseits aus ethischen Gründen, aber auch aus Gründen der Effizienz. So sind alternative Methoden häufig kostengünstiger und in der Regel weniger zeitintensiv als Tierversuche.

An der JMU werden bereits viele Alternativverfahren wie zum Beispiel Untersuchungen von Zell- oder Gewebekulturen oder spezielle Bildgebungsverfahren und Computersimulationen durchgeführt.

Auszeichnung für die Erforschung alternativer Methoden

Die Initiative „Europäische Partnerschaft für alternative Ansätze zu Tierversuchen“ (EPAA) zeichnet mit dem 3R Science Prize wissenschaftliche Arbeiten aus, die dabei helfen, Tierversuche zu ersetzen, zu reduzieren oder zu verbessern.

Literaturrecherche und Datenbanken

Teil der Beantragung von Tierversuchsvorhaben ist eine sorgfältige Literaturrecherche, um sicherzustellen, dass der geplante Tierversuch nicht durch eine Alternativmethode ersetzt werden kann bzw. um zu prüfen, ob der Erkenntnisgewinn des Tierversuchsvorhabens mit tierzahlreduzierenden oder schonenderen Methoden erreicht werden kann (z. B. in vitro-Verfahren, Organ-on-a-chip etc.)

Beispiele für Datenbanken zu Alternativ- und Ersatzmethoden:

Für die Stichwortsuche:

  • SMAFIRA
    SMAFIRA ist ein kostenloses Online-Tool, das biomedizinische Forscher und Tierschützer dabei unterstützen soll, die Literaturdatenbank PubMed© nach möglichen Alternativmethoden zum Tierversuch zu durchsuchen
     
  • NAT-Database (Non-Animal-Technologies) - Tierversuchsfreie Datenbank
    Die NAT-Database enthält Informationen zu modernen tierversuchsfreien Technologien aus diversen Bereichen der Biomedizin und Biowissenschaften, basierend auf wissenschaftlichen Publikationen und Studien.
     
  • InterNICHE-Alternativendatenbank | InterNICHE
    InterNICHE ist ein offenes und weitreichendes Netzwerk aus Studierenden, Lehrerenden und Tierschützern. Das Netzwerk legt seinen Schwerpunkt auf Tierverbrauch und Alternativen innerhalb der biowissenschaftlichen, medizinischen sowie veterinärmedizinischen Ausbildung.
     
  • NORINA
    NORINA (A Norwegian Inventory of Alternatives) ist eine englischsprachige Datenbank mit Informationen zu rund 3.000 audiovisuellen Hilfsmitteln, die als Alternative oder Ergänzung zum Einsatz von Tieren in Bildung und Ausbildung, einschließlich Sezieralternativen, eingesetzt werden können.
     
  • The 3Rs | NC3Rs
    Das NC3R ist eine wissenschaftliche Organisation mit Sitz in Großbritannien, die national und international mit der Forschungsgemeinschaft zusammenarbeitet, um den Einsatz von Tieren in der Forschung und bei Tests zu ersetzen, zu verbessern und zu reduzieren.

Wir legen sehr großen Wert auf Gesundheit, Sauberkeit und Wohlbefinden unserer Tiere, denn nur so können wir qualitativ hochwertige sowie zuverlässige Forschungsergebnisse erhalten. Die Haltung, Pflege und Ernährung unserer Versuchstiere erfolgt entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes  art- und verhaltensgerecht.

Die Tierhaltungsbereiche sind nur intensiv geschultem wissenschaftlichem Personal nach eingehender Einweisung, dem pflegerischen Personal sowie der Tierschutz- und Sicherheitsbeauftragten der Universität zugänglich.

Unabhängige Kontrollen

Das Wohlergehen der Tiere sowie die Einhaltung aller Vorschriften und Auflagen wird mehrmals im Jahr durch die neutrale Tierschutzbeauftragte  der Universität Würzburg vor Ort kontrolliert. Das Veterinäramt ist ebenfalls berechtigt, unangekündigt eine Ortsbegehung vorzunehmen.

In §1 des Deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) steht der zentrale Grundsatz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Laut §7 TierSchG sind Versuche an Wirbeltieren lediglich dann erlaubt, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere hinsichtlich des Versuchszwecks ethisch vertretbar sind.

Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind verpflichtet, Untersuchungen grundsätzlich nur unter Betäubung oder mit der Gabe von Schmerzmitteln durchzuführen, wenn Schmerzen für die Tiere zu erwarten sind. Eine Ausnahme ist genehmigungspflichtig.

In der universitären Lehre kommen primär alternative Methoden zum Einsatz. In einzelnen Lehrveranstaltungen im Fachgebiet Physiologie, Anatomie und Entwicklungsbiologie sind Versuche an Tieren aktuell noch Bestandteil der Ausbildung.

Weiterführende Informationen

Initiativen auf europäischer Ebene: