Frequently Asked Questions - FAQ
Thema Lüftung
Wie oft müssen welche Labore gemessen werden?
Prüfungsintervall Raumlüftung für chemische, biologische, gentechnische, physikalische oder physikalisch-chemische Laboratorien, in denen präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird:
| Nach GefStoffV | mind. alle 3 Jahre (jährlich bei Schutz vor Stäuben) | |
| Nach BiostoffV und GenTSV (ab S2) | mind. alle 2 Jahre | DIN 1946-7 und TRGS 526 (Kap. 6.2.5) |
| Digestoren (Laborabzüge) / Gefahrstoffschränke | jährlich | TRGS 526 Abschnitt 7 bzw. DIN EN 14175-4 |
Digestoren (Laborabzüge) / Gefahrstoffschränke werden zur Raumbilanz dazugerechnet.
Welche Luftwechselrate ist notwendig?
Die zugeführte Luftmenge ist so zu bemessen, dass mind. 25 m³/h pro m² Nutzfläche erreicht werden (bei 3 m Raumhöhe entspricht das einem achtfachen Luftwechsel). In Einzelfällen kann die Gefährdungsbeurteilung auch einen höheren Luftwechsel erfordern, bei niedrigerem Luftwechsel s.u..
Die Raumbilanz (Zu- und Abluft) muss so eingestellt sein, dass sich der Raum im Unterdruck befindet (evtl. freigesetzte Gefahrstoffen verbleiben dadurch im Raum).
Infos BG RCI zu Lüftungsanlagen (BGRCI)
Bei Gefahrstofflagern wird unterschieden zwischen:
- Aktiver Lagerung (z. B. Öffnen, Umfüllen, Entnehmen, offene Gebinde)
⇒25 m³/m² h je nach Gefahrstoffart, optimal mit Bodenabsaugung oder Laborabzug
- Passiver Lagerung (ausschließlich Aufbewahrung in geschlossenen Gebinden)
⇒2-facher Luftwechsel (durch natürliche Belüftung realisierbar)
Zusätzlich: EX-Schutz und GefStoffV beachten!
(Gefahrstoffschränke? Stickstofflager? Trockeneis? Kühlräume? Sauerstoffmangelwarnanlage?)
Durch wen wird die Messung vorgenommen?
Die Messung ist von einer befähigten Person durchzuführen (externe Vergabe oder geschulter Mitarbeiter des Servicecenter Technischer Betrieb).
Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen und in der Anlage vor Ort (zumindest Kopie) vorzuhalten.
Was geschieht, wenn die Luftwechselraten nicht eingehalten werden oder sich das Labor mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffe im Überdruck befindet?
Befindet sich das Labor im Überdruck muss die Lüftung nachreguliert werden durch das Servicezentrum Technischer Betrieb bzw eine Fachfirma! (Ausnahmen: Reinräume, ansonsten in Absprache).
Bei zu geringer Luftwechselrate muss nach ArbMedVV eine Pflichtvorsorge veranlasst werden. Zusätzlich ist die Art der Nutzung entsprechend anzupassen, sowie eine Kennzeichnung des Raums „Vorsicht reduzierter Luftwechsel!“ vorzunehmen und eine „Gefährdungsbeurteilung für Laboratorien mit reduziertem Luftwechsel“ für den Raum zu erstellen und eine Kopie davon an die Stabsstelle AGTU zu senden.
