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  • Neue Universität, Sanderring

Senat

Dem Senat gehören an:

  • sechs Vetreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Studierenden,
  • die Frauenbeauftragte der Hochschule.

Die Mitglieder der Hochschulleitung und der Ärztliche Direktor wirken in den Sitzungen beratend mit.

Aktuelle Zusammensetzung des Senats: Liste der Senatoren

Aufgaben des Senats

  • beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
  • beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungsauftrags),
  • bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs (u.ä.),
  • beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  • nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
  • beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,
  • beschließt über die Erteilung der Würde einer Ehrensenatorin bzw. eines Ehrensenators, einer Ehrenbürgerin bzw. eines Ehrenbürgers oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
  • beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
  • wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.