Senat
Dem Senat gehören an:
- sechs Vetreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Studierenden,
- die Frauenbeauftragte der Hochschule.
Die Mitglieder der Hochschulleitung und der Ärztliche Direktor wirken in den Sitzungen beratend mit.
Aktuelle Zusammensetzung des Senats: Liste der Senatoren
Aufgaben des Senats
- beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
- beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungsauftrags),
- bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs (u.ä.),
- beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
- beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,
- beschließt über die Erteilung der Würde einer Ehrensenatorin bzw. eines Ehrensenators, einer Ehrenbürgerin bzw. eines Ehrenbürgers oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
- beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
- wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.