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  • Drei Studierende tragen T-Shirts mit einem Aufdruck der Universität Würzburg.
Studium

Master

Masterstudiengänge (M.Sc. bzw. M.A.)

Masterstudiengänge setzen einen ersten, meist fachlich verwandten Studienabschluss (Bachelor, Staatsexamen, Diplom) voraus. Neben dem Nachweis fachlicher Kompetenzen in bestimmtem Umfang (Zugangsvoraussetzungen) gibt es bisweilen weitere Aufnahmekriterien wie beispielsweise das Erfordernis einer überdurchschnittlichen Abschlussnote im Erststudium oder andere Eignungsfeststellungsverfahren. Der Abschluss lautet je nach Fachbereich Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.). Für einen Masterabschluss müssen in der Regel 120 ECTS-Punkte erworben werden. Die Studiengänge sind auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.

Welche Studiengänge in welchen Ausprägungen studierbar sind, können Sie der Liste der Studienfächer entnehmen.

Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen und ggf. die Form des Eignungsverfahrens können Sie dem § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen bzw. - soweit verlangt - der Anlage EV der Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.

Kombinationsregeln

An der Universität Würzburg gibt es im Bereich der Masterstudiengänge zwei Strukturmodelle:

  • Ein-Hauptfach-Studium:
    Die 120 ECTS-Punkte (90 ECTS-Punkte bei dreisemestrigen Masterstudiengängen) werden in einem Fach erworben. Eine Kombination mit anderen Fächern ist nicht möglich.
  • Zwei-Hauptfächer-Studium:
    In den beiden gleichgewichteten Hauptfächern werden jeweils 45 ECTS-Punkte erworben. Dazu kommen 30 ECTS-Punkte für die Abschlussarbeit ("Thesis").

Dabei können prinzipiell alle Fächer miteinander kombiniert werden, sofern die Fächer in der passenden Ausprägung (45 ECTS) angeboten werden. Einschränkungen der Kombinierbarkeit gibt es nur dann, wenn Fächer inhaltlich zu nah verwandt sind oder wenn sie im Pflichtbereich identische Module aufweisen. Außerdem gibt es bestimmte Fächer, welche eigens zur Kombination mit anderen Fächern konzipiert wurden, z.B. um die Kombinierbarkeit gerade herzustellen, indem etwa der Pflichtbereich so modifiziert wird, dass sich keine Überschneidungen mit dem Kombinationsfach ergeben. Diese Fächer sind dann im Regelfall nur mit dem Fach kombinierbar, für das sie geschaffen wurden.

Eine grafische Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten finden Sie in dieser Tabelle.