Intern
    VerwaltungsABC

    Bildschirmbrille

    (Sehhilfen am Arbeitsplatz)

    Bildschirmbrillen sind spezielle Sehhilfen, die an die besonderen Bedingungen und die individuellen Sehanforderungen der Bildschirmarbeit des/der Beschäftigten angepasst sind. Sie eignen sich nicht als Alltagsbrille.

    Die Feststellung der Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille bedarf der abgestimmten Zusammenarbeit der betriebsärztlichen Untersuchungsstelle der Universität Würzburg mit der/dem jeweiligen Augenärztin/Augenarzt und der/dem Optikerin/Optiker. Mit dem unten stehenden Formblatt wird die Stellungnahme des Betriebsarztes eingeholt. Wird die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille durch ihn festgestellt, erstellt der/ die zuständige Sachbearbeiter/in der Personalabteilung eine Bescheinigung zur Vorlage beim Augenarzt, die Grundlage für die Einholung der augenärztlichen Stellungnahme ist. Die Kosten für die augenärztliche Untersuchung und für die Beschaffung einer Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Das genauere Verfahren ist den unten stehenden Hinweisen zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz zu entnehmen.

    weitere Informationen

    Sie müssen sich vorab im Uni-Netz einloggen um die Informationen einzusehen und finden die Vordrucke der Personalabteilung 
    unter "B" wie Bildschirmbrille

     

    Formblatt über die Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille (Antrag)

    Bescheinigung zur Vorlage beim Augenarzt

    weitere Informationen gibt Ihre zuständige Personalabteilung