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    VerwaltungsABC

    Wettbewerbsbeschränkung (GWB)

    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung

    Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung kurz GWB ist die gesetzliche Grundlage nach der Beschaffungen über 221.000 € (ohne MwSt.) durchzuführen sind.

     

    Die nicht-amtliche Fassung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 23.02.2016 finden Sie unter Referat 3.3 - Einkauf --> Dateien --> Gesetze.