Intern
Strahlenschutzstelle

über uns

In der Strahlenschutzstelle der Universität Würzburg sind die Kompetenzen für den innerbetrieblichen Vollzug der einschlägigen Rechtsnormen des Strahlenschutzes und der daraus resultierenden Pflichten und Aufgaben für die Universität als "Unternehmer" bzw. "Betreiber" von Anlagen gebündelt.

Der Leiter der Strahlenschutzstelle ist gleichzeitig Strahlenschutzbevollmächtigter der Universität Würzburg. Ihm obliegt die Erledigung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen der Universität Würzburg (der Präsident der Universität Würzburg). Die Strahlenschutzstelle ist organisatorisch der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz der Zentralverwaltung der Universität Würzburg zugeordnet.

Aufgaben der Strahlenschutzstelle sind

1. Vollzug der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen, u.a.

  • Organisation der Beantragung bzw. Anzeige des Umgangs mit radioaktiven Stoffen bzw. des Betriebs von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  • Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten
  • Erfüllung der Anzeige- und Informationspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden
  • Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Strahlenschutzbeauftragten
  • Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Personalräten der Universität.

2. Vertretung der Hochschule gegenüber den beteiligten Behörden

3. Beratung der Strahlenschutzbeauftragten bei

  • der Aufgabenerfüllung der Strahlenschutzbeauftragten
  • der Umsetzung behördlicher Auflagen
  • der Labor-/Anlagensicherheit

Die Strahlenschutzstelle

  • betreibt die Zentrale Sammelstelle für radioaktive Abfälle der Universität Würzburg. Die Zentrale Sammelstelle für radioaktive Abfälle nimmt aus allen Bereichen der Universität und des Klinikums der Universität, die die Erlaubnis zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen haben, alle radioaktiven Abfälle entgegen. Die Zentrale Sammelstelle besitzt die Genehmigung, Abfälle mit kurzlebigen Radionukliden abklingen zu lassen, stellt Freigabeanträge gemäß § 32 StrlSchV für schwach kontaminierte radioaktive Abfälle bzw. gibt radioaktive Abfälle an die Landessammelstelle Bayern ab.
  • führt gemeinsam mit der Akademie für Weiterbildung (CCE, Uni Würzbhurg GmbH) der Universität Würzburg Kurse zur Erlangung und zum Erhalt von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz durch. Bei der erfolgreichen Vermittlung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz kann die Strahlenschutzstelle auf eine über 25-jährige Tradition zurückblicken. Die Teilnehmer dieser Kurse werden kundenorientiert mit den in den jeweiligen Richtlinien über die Fachkunden im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz bzw. nach Strahlenschutzverordnung konkretisierten Lehrinhalten vertraut gemacht. Praxiserfahrene Referenten aus der Medizin, der Forschung und dem praktischen Vollzug der Strahlenschutz-Normen vermitteln kompetent die strahlenschutzrelevanten Grundlagen.