Intern
Informationstechnologie der Zentralverwaltung

5. Umgang mit der Chipkarte

5.1 Was ist beim Umgang mit der Karte zu beachten?

Der Studierendenausweis als Chipkarte ist genauso pfleglich zu behandeln, wie eine Bank- oder EC-Karte.

Mögliche Probleme mit der Karte:

Antennen- und Chipbruchgefahr

  • Die Karte darf nicht gebogen werden
  • Die Karte darf nicht gelocht oder sonst beschädigt werden

Zerstörung des Aufdruckes und der Oberfläche

  • Die Karte darf nicht starken mechanischen Belastungen ausgesetzt werden
  • Die Karte darf nicht höheren Temperaturen ausgesetzt werden (z.B. im Auto, oder im Backofen)
  • Die Karte darf nicht chemischen Einflüssen ausgesetzt werden (z.B. Wasch- oder Spülmaschine)
  • Die Karte darf nicht stark verschmutzt, zerkratzt oder beklebt werden

Einwirkung von Strahlung

  • Die Karte sollte nicht in die Nähe starker Magnetfelder gelangen
  • Die Karte sollte nicht starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden

 

Bei erkennbarem Missachten dieser Empfehlungen ist eine Gebühr von 20 Euro für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällig.

Wichtiger Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen, die Karte in der Schutzhülle aufzubewahren, die wir Ihnen bei Erhalt der Karte ausgegeben haben. Die Karte muss beim Vorzeigen des Semestertickets, oder beim Bezahlen an Kassen mit Aufliege-Lesern nicht aus der Hülle genommen werden.

Nach oben

5.2 An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Chipkarte habe?

Bitte wenden Sie sich an das Karten-Service-Büro.

Nach oben