Intern
    VerwaltungsABC

    Gleichtstellungskonzept (Finanzen)

    Im Gleichstellungskonzept der Universität sind diese Maßnahmen finanzwirksam:

    • Fonds für Mutterschutzvertretungen und Überbrückung von Beschäftigungsverboten:

    Hierfür werden 80.000 € pro Jahr über den beschlossenen Vorwegabzug für zentrale Maßnahmen des Gleichstellungskonzepts bereitgestellt.

    • Fonds für Reisekostenzuschüsse:

    Die Aufwendungen hierfür werden zentral bereitgestellt.

    SCIENTIA - Karriereentwicklungsprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen:

    Sach- und Programmkosten in Höhe von 50.000 € (TrainerInnen, Coaches etc.; Büro, Druckkosten, Reisekosten etc.) werden aus Mitteln der Universitätsfrauenbeauftragten finanziert; die Koordinatorin des Programms wird zentral finanziert.

    Überbrückungsfonds zur Zwischenfinanzierung von Beschäftigungsverhältnissen

    Die Universitätsfrauenbeauftragte stellt in Form von Stipendien die aufzubringenden Mittel bereit.

    10 Freistellungen für Habilitandinnen:

    Ressourcenbereitstellung durch die Fakultäten.

    • Fonds für Vortragsveranstaltungen zur Kandidatinnensuche:

    Die Universität bezuschusst die notwendigen Aufwendungen mit 50% der anfallenden Kosten.

    • Bonusprogramm für Juniorprofessorinnen

    Für jede Fakultät sind grundsätzlich bis zu 180.000 € bzw. 360.000 € (für jeweils drei Jahre) in diesem Bonusprogramm vorgesehen, die zentral bereitgestellt werden.

    siehe auch

    weitere Informationen erhalten Sie im Wueteams