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    VerwaltungsABC

    Dienstfahrt - Fahrzeugversicherung

    Für Sachschäden an privaten Kraftfahrzeugen aus Unfällen während Dienstfahrten hat der Freistaat Bayern eine sogenannte "Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung" abgeschlossen. Im Schadensfall machen Sie Ihre Ansprüche selbstständig gegenüber der Versicherung geltend. Die Prüfung des Schadensfalls und die Schadensregulierung erfolgt unmittelbar durch die Versicherung. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist von 3 Monaten. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unten stehendem Rundschreiben.