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    GEZ Rundfunkbeitrag

    GEZ - Rundfunkbeitrag

    Die Universität Würzburg als Hochschule nach dem Hochschulrahmengesetz zählt bei der Festlegung des Rundfunkbeitrages zu den Einrichtungen des Gemeinwohls.
    Seit dem 01.01.2017 ist der Rundfunkbeitrag für Einrichtungen des Gemeinwohls pro beitragspflichtiger Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags festgelegt.
    Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit ( = zusammenhängende Grundstücke), die nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist.

    Der Rundfunkbeitrag wird an der Universität Würzburg zentral für alle Betriebsstätten gezahlt.

    Sollten Sie von Beitragsservice (ehemals GEZ) kontaktiert werden, wenden Sie sich bitte an das Referat 5.2 - Kaufmännisches Gebäudemanagement