Strahlenschutz
Strahlenschutzstelle
- Im Strahlenschutzgesetz seit 31.12.2018:
Alle Personen, für die eine Eintragung ins Strahlenschutzregister erfolgt (Träger von Personendosimetern der behördlich bestimmten Messstellen, Inhaber von Strahlenpässen) müssen sich ein eindeutiges Personenkennzeichen, die Strahlenschutzregistriernummer (SSR-Nummer), zuweisen lassen.
Weitergehende Informationen können Sie der Fachinformation zur Einführung von Personenkennzeichen im beruflichen Strahlenschutz des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entnehmen.
Seit 31.12.2018 ist die Beantragung einer SSR-Nummer über der Homepage des BfS möglich.
- Internetseiten:
Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im Labor
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