- Für die Universität Würzburg besteht ein Kuratorium gemäß Art. 35 BayHSchG.
- Das Kuratorium unterstützt die Interessen der Universität Würzburg in der Öffentlichkeit.
- Es fördert die Aufgabenerfüllung durch die Universität Würzburg.
- Dem Kuratorium der Universität Würzburg gehören bis zu 25 Personen als Mitglieder an.
- Der Senat bestellt die Mitglieder auf Vorschlag des Präsidiums für die Dauer von vier Jahren. Wiederbestellung ist zulässig.
- Die Tätigkeit im Kuratorium ist ehrenamtlich.
- Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Person und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin für die Dauer von vier Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
- Die vorsitzende Person soll das Kuratorium mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung einberufen.
- Das Kuratorium ist einzuberufen, wenn das Präsidium dies beantragt.