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Prüfungsangelegenheiten

Lehramt

Aktuelle Meldungen

  • Auf Beschluss der Universitätsleitung ist die Julius-Maximilians-Universität vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 geschlossen. In diesem Zeitraum findet auch im Prüfungsamt kein Dienstbetrieb statt. Anfragen und Anliegen können erst ab dem 7. Januar 2026 wieder bearbeitet werden.

    Fristsachen (Abschlussarbeiten) können Sie in den Briefkasten am Sanderring 2 einwerfen oder per Post an das Prüfungsamt senden!

    Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und einen angenehmen Jahreswechsel!

- NEU -  Checklisten mit den geforderten Zulassungsunterlagen für alle Lehrämter 
  
GS   MS   RS   GY   SO

EINSICHTNAHME Staatsexamensprüfungen Herbst 2025:

Donnerstag, 22. Januar 2026
8:00 bis 10:30 Uhr
Hörsaal 1, Philosophiegebäude

keine Anmeldung notwendig!
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit

Merkblatt mit detaillierten Hinweisen >>>
 



Prüfungen


Allgemeine Informationen

Zusatz-Informationen zu Anrechnungsanträgen (01.03.2016)

Anrechnungen von Prüfungsleistungen können nur einmalig innerhalb des ersten Studiensemesters eingereicht werden (vgl. §17 Abs. 5 LASPO 2009 bzw. §18 Abs. 4 LASPO 2015).
Kandidatinnen und Kandidaten im Doppelstudium bzw. mit Auslandssemester können Ihre Anträge wie gehabt stellen.

Zusatz-Informationen zu Online-Anmeldungen (01.03.2016)

Falls Probleme bei der Online-Anmeldung zu Prüfungen auftreten sollten, wenden Sie sich bitte umgehend persönlich, telefonisch oder per Mail an uns. Probleme, die erst nach Ablauf der Anmeldefrist gemeldet werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes ist nicht möglich!

  • ÄNDERUNG der Vorgaben zum Orientierungspraktikum
    Es muss mindestens eine Woche dieses Praktikums an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum geleistet werden.
    Dies gilt erstmalig für Studierende, die zum Sommersemester 2023 ihr Studium aufgenommen haben.

Prüfungsordnung

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) regelt verbindlich den Aufbau und den Ablauf der Lehramtsprüfung.
Darin sind abzulegende Prüfungen, Fristen, zu erbringende Studienleistungen usw. festgelegt.

Studienordnung

Wegfall der Meldefrist
Begünstigende Vorgriffsregelung gemäß § 31 Abs. 2 LPO I
ab dem Prüfungstermin Herbst 2025:

Begünstigende Vorgriffsregelung zum Wegfall der Meldefrist