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Prüfungsangelegenheiten

SO Magister 2003

Studienordnung Magister 2003

Studienordnung der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg für die Magisterstudiengänge in den Fächern der Philosophischen Fakultäten I bis III sowie der Fakultät für Geowissenschaften

Vom 11. Dezember 2003 (KWMBl II 2004 S. 2016)


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen   zu finden auf Seite 1
§  1 Geltungsbereich
§  2 Höchstumfang der Lehrveranstaltungen, Regelstudienzeit
§  3 Studienbeginn
§  4 Studienvoraussetzungen
§  5 Ziele des Studiums
§  6 Studieninhalte
§  7 Studienabschnitte
§  8 Prüfungen
§  9 Studienplan
§ 10 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 11 Studienberatung
   
Zweiter Teil: Besondere Bestimmungen für die einzelnen Fächer
1. Abschnitt: Fächer der Philosophischen Fakultät I  zu finden auf Seite 2
§ 12 Griechische Philologie als Hauptfach
§ 13 Griechische Philologie als Nebenfach
§ 14 Lateinische Philologie als Hauptfach
§ 15 Lateinische Philologie als Nebenfach
§ 16 Klassische Archäologie als Hauptfach
§ 17 Klassische Archäologie als Nebenfach
§ 18 Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie als Hauptfach
§ 19 Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie als Nebenfach
§ 20 Altorientalistik als Hauptfach
§ 21 Altorientalistik als Nebenfach
§ 22 Sinologie als Hauptfach
§ 23 Sinologie als Nebenfach
§ 24 Japanologie als Hauptfach
§ 25 Japanologie als Nebenfach
§ 26 Indologie als Hauptfach
§ 27 Indologie als Hauptfach
§ 28 Slavische Philologie als Hauptfach
§ 29 Slavische Philologie als Nebenfach
§ 30 Vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft als Hauptfach
§ 31 Vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft als Nebenfach
§ 32 Musikwissenschaft als Hauptfach
§ 33 Musikwissenschaft als Nebenfach
§ 34 Musikpädagogik als Hauptfach
§ 35 Musikpädagogik als Nebenfach
   
2. Abschnitt: Fächer der Philosophischen Fakultät II  zu finden auf Seite 3
§ 36 Alte Geschichte als Hauptfach
§ 37 Alte Geschichte als Nebenfach
§ 38 Mittelalterliche Geschichte als Hauptfach
§ 39 Mittelalterliche Geschichte als Nebenfach
§ 40 Neuere und Neueste Geschichte als Hauptfach
§ 41 Neuere und Neueste Geschichte als Nebenfach
§ 42 Geschichtliche Hilfswissenschaften als Hauptfach
§ 43 Geschichtliche Hilfswissenschaften als Nebenfach
§ 44 Landesgeschichte als Hauptfach
§ 45 Landesgeschichte als Nebenfach
§ 46 Kunstgeschichte als Hauptfach
§ 47 Kunstgeschichte als Nebenfach
§ 48 Ältere deutsche Philologie als Hauptfach
§ 49 Ältere deutsche Philologie als Nebenfach
§ 50 Neuere deutsche Literaturgeschichte als Hauptfach
§ 51 Neuere deutsche Literaturgeschichte als Nebenfach
§ 52 Deutsche Sprachwissenschaft als Hauptfach
§ 53 Deutsche Sprachwissenschaft als Nebenfach
§ 54 Didaktik der deutschen Sprache und Literatur als Hauptfach
§ 55 Didaktik der deutschen Sprache und Literatur als Nebenfach
§ 56 Volkskunde als Hauptfach
§ 57 Volkskunde als Nebenfach
§ 58 Englische Sprachwissenschaft als Hauptfach
§ 59 Englische Sprachwissenschaft als Nebenfach
§ 60 Englische Literaturwissenschaft als Hauptfach
§ 61 Englische Literaturwissenschaft als Nebenfach
§ 62 Amerikanistik als Hauptfach
§ 63 Amerikanistik als Nebenfach
§ 64 Didaktik der englischen Sprache und Literatur als Hauptfach
§ 65 Didaktik der englischen Sprache und Literatur als Nebenfach
§ 66 Kulturwissenschaft der englischsprachigen Länder als Hauptfach
§ 67 Kulturwissenschaft der englischsprachigen Länder als Nebenfach
§ 68 Galloromanische Philologie als Hauptfach
§ 69 Galloromanische Philologie als Nebenfach
§ 70 Italoromanische Philologie als Hauptfach
§ 71 Italoromanische Philologie als Nebenfach
§ 72 Iberoromanische Philologie als Hauptfach
§ 73 Iberoromanische Philologie als Nebenfach
   
3. Abschnitt: Fächer der Philosophischen Fakultät III  zu finden auf Seite 4
§ 74 Philosophie als Hauptfach
§ 75 Philosophie als Nebenfach
§ 76 Psychologie (nur als Nebenfach)
§ 77 Pädagogik als Hauptfach
§ 78 Pädagogik als Nebenfach
§ 79 Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) als Hauptfach
§ 80 Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) als Nebenfach
§ 81 Sonderpädagogik als Hauptfach
§ 82 Sonderpädagogik als Nebenfach
§ 83 Kunstpädagogik als Hauptfach
§ 84 Kunstpädagogik als Nebenfach
§ 85 Soziologie als Hauptfach
§ 86 Soziologie als Nebenfach
§ 87 Politische Wissenschaft als Hauptfach
§ 88 Politische Wissenschaft als Nebenfach
§ 89 Didaktik der Sozialkunde/Politische Bildung (nur als Nebenfach)
§ 90 Evangelische Theologie als Hauptfach
§ 91 Evangelische Theologie als Nebenfach
§ 92 Religionsgeschichte als Hauptfach
§ 93 Religionsgeschichte als Nebenfach
§ 94 Sportpädagogik als Hauptfach
§ 95 Sportpädagogik als Nebenfach
   
4. Abschnitt: Kulturgeographie  zu finden auf Seite 5
§ 96 Kulturgeographie als Hauptfach
§ 97 Kulturgeographie als Nebenfach
   
5. Abschnitt: Sonstige Nebenfächer  zu finden auf Seite 5
§ 98 Katholische Theologie
§ 99 Öffentliches Recht
§ 100 Informatik
§ 101 Betriebswirtschaftslehre
§ 102 Volkswirtschaftslehre
   
Dritter Teil: Schlussbestimmungen  zu finden auf Seite 5
§ 103 Inkrafttreten
§ 104 Übergangsregelung

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z.B. Bewerberin/Bewerber) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.