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Prüfungsangelegenheiten

SO Chemie 1994

Studienordnung Chemie 1994


Studienordnung
für den Diplom-Studiengang Chemie an der Universität Würzburg

Vom 29. März 1994 (KWMBl II S. 370)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 17. Dezember 1996
(KWMBL II 1997 S. 285)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. Juli 2000 (KWMBl II S. 1124)
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in der Fassung der Änderungssatzung vom 21. September 2005
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Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Auf Grund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 8. Dezember 1988 erläßt die Universität Würzburg folgende Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§   1  Geltungsbereich
§   2  Studiendauer
§   3  Studienbeginn
§   4  Studienvoraussetzungen
§   5  Ziele des Studiums
§   6  Studieninhalte
§   7  Gliederung des Studiums
§   8  Prüfungen
§   9  Studienplan
§  10  Anerkennung von Studienzeiten,
          Studienleistungen und Prüfungsleistungen
§  11  Studienberatung
§  12  Übergangsregelungen
§  13  Inkrafttreten

Vorbemerkungen zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Diplomprüfungsordnung für Studierende der Chemie an der Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Chemie an der Universität Würzburg.

§ 2 Studiendauer

    1Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Prüfungen und die Diplomarbeit zehn Semester. 2Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 257 Semesterwochenstunden.

§ 3 Studienbeginn

    1Das Studium kann im Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. 2Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen angeboten, die durch Anschlag bekanntgegeben werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    <small><small>1</small></small>Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium der Chemie ist die allgemeine oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung - QualV - (BayRS 2210-1-1-3K/WK) in der jeweils geltenden Fassung.<small><small> 2</small></small>Für die Aufnahme des Studiums sind keine zusätzlichen speziellen Qualifikationen (z.B. Praktika) erforderlich.<small><small> 3</small></small>Gute Grundkenntnisse in den Fächern Chemie, Physik und Mathematik begünstigen am Anfang den Studienerfolg. <small><small>4</small></small>Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind dringend zu empfehlen.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) Das Studium der Chemie bereitet auf die Tätigkeit des Diplomchemikers in Forschung, Entwicklung und Anwendung vor.

    (2) Ziel des Studiums ist die Ausbildung zum kritischen und verantwortungsbewußten Chemiker, der selbständig an der Weiterentwicklung der Chemie mitwirken kann.

    (3) Der Fachbereich Chemie und Pharmazie der Universität Würzburg verleiht nach bestandener Abschlußprüfung gemäß der Diplomprüfungsordnung den akademischen Grad „Diplom-Chemiker Univ." bzw. „Diplom-Chemikerin Univ." (abgekürzt „Dipl-Chem. Univ.").

§ 6 Studieninhalte

    (1) Das Studium der Chemie (Diplom) umfaßt die Fächer Anorganische, Organische und Physikalische Chemie sowie Physik, Mathematik und Materialwissenschaften.

    (2) 1Im zweiten Studienabschnitt sind ein Schwerpunktfach und ein Wahlfach mit Praktika vorgesehen. 2Schwerpunktfächer sind Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Biochemie und Silicatchemie/Materialwissenschaft. 3Das Wahlfach kann aus dem Gesamtgebiet der Naturwissenschaften gewählt werden, soweit es nicht als Schwerpunktfach gewählt wurde und sofern die einzelnen Fächer entsprechende Veranstaltungen anbieten und diese vom Prüfungsausschuß genehmigt worden sind. 4Das Fach Biochemie kann als Schwerpunktfach und als Wahlfach gewählt werden.

§ 7 Gliederung des Studiums

    (1) 1Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und in ein viersemestriges Hauptstudium, an das sich die Prüfungszeit von zwei Semestern anschließt (s. Absatz 2). 2Im Hauptstudium hat sich der Student für ein Wahlfach und ein Schwerpunktfach zu entscheiden. 3Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen.

    (2) Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt auf das Grund- und Hauptstudium:

I. Grundstudium: 1. - 4. Semester Vorlesungen und Seminare Praktika und Übungen
(Semesterwochenstunden)
Allgemeine Chemie  8 16
Anorganische Chemie  7 20
Organische Chemie 11 24
Physikalische Chemie 13 14
Experimentalphysik  8  4
Mathematik für Naturwissenschaftler 4 2
Exkursionen (2-3tägig)
Summe 51 80
II. Hauptstudium: 5.-8. Semester
Anorganische Chemie 11 22
Organische Chemie 13 24
Physikalische Chemie  9 14
Toxikologie und Rechtskunde  2
Silicatchemie/Materialwissenschaft  2  1
Schwerpunkt  2 12
Wahlfach  2 12
Exkursionen (2-3tägig)
Summe 41 85
III. Prüfungszeit: 9.-10. Semester
Mündliche Prüfung und Anfertigung der Diplomarbeit

    (3) 1Die erfolgreiche Teilnahme an einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung (§ 20 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung) wird bescheinigt, wenn der Studierende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse nachgewiesen hat. 2Der verantwortliche Hochschullehrer bestimmt, in welcher Form der Nachweis zu führen ist. 3Nicht erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen können innerhalb der für die Meldung zur Prüfung festgelegten Frist zweimal wiederholt werden.

    (4) Zulassungsvoraussetzungen zu den Chemischen Praktika ist in jedem Fall die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum Allgemeine Chemie.

§ 8 Prüfungen

    Prüfungen regelt die Diplomprüfungsordnung für Studierende der Chemie in der jeweils geltenden Fassung.

§ 9 Studienplan

    1Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Verlauf des Studiums. 2Er ist dieser Studienordnung als Anlage beigefügt.

§ 10 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

    (1) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht wurden, erfolgt nach der Diplomprüfungsordnung für Studierende der Chemie in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) Ist eine Unterbrechung des Chemiestudiums an der Universität Würzburg wegen eines Studienaufenthaltes an einer anderen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands geplant, so wird dem Studierenden dringend empfohlen, noch vor Beginn wegen der Anerkennung von Leistungen mit dem Prüfungsausschußvorsitzenden in Verbindung zu setzen.

§ 11 Studienberatung

    Neben einer allgemeinen Studienberatung, die von der Zentralverwaltung der Universität durchgeführt wird, findet eine Studienfachberatung durch einen Hochschullehrer statt (s. Vorlesungsverzeichnis).

§ 12 Übergangsregelungen

    Die Vorschriften dieser Studienordnung gelten erstmals für Studenten, die einen Studienabschnitt nach Inkrafttreten dieser Ordnung beginnen werden.

§ 13 Inkrafttreten

    1Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie der Universität Würzburg vom 16. Februar 1979 (KMBl II S. 123) außer Kraft.

Studienplan für Studierende der Chemie (Diplom)

Semester Vorlesungen, Seminare, Praktika Vorlesungen und Seminare
SWSt.
Praktika und Übungen
SWSt.
1. Einführung in die Chemie I 4
Experimentalphysik I 4
Physikalische Chemie I 2
Allgemeine und Analytische Chemie I 2
Mathematik für Naturwissenschaftler 2
Übungen zur Mathematik  2
Praktikum Allgemeine Chemie 16
Erläuterungen zum Praktikum Allgemeine Chemie 4
2. Einführung in die Chemie II 4
Experimentalphysik II 4
Physikalische Chemie II 3
Analytische Chemie II 2
Anorganisch-chemisches Praktikum I 20
Erläuterungen zum Anorganisch-chemischen
Praktikum I
1
Physikalisches Praktikum  4
Mathematik für Naturwissenschaftler 2
Vordiplom in Physik
3. Organische Chemie I 3
Physikalische Chemie III 5
Physikalisch-chemisches Praktikum 14
Erläuterung zum Physikalisch-chemischen
Praktikum I
3
4. Anorganische Chemie I 2
Organisch-chemisches Praktikum I 24
Seminar zum Organisch-chemischen Praktikum I 4
Vordiplomprüfung in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie
5. Anorganische Chemie II 2
Organische Chemie II 2
Anorganisch-chemisches Praktikum II 22
Erläuterungen zum Anorganisch-chemischen Praktikum II 2
6. Anorganische Chemie III 3
Organische Chemie III 3
Physikalische Chemie IV 2
Physikalisch-chemisches Praktikum II 14
Erläuterungen zum Physikalisch-chemischen Praktikum II 3
7. Anorganische Chemie IV 2
Organische Chemie IV 2
Physikalische Chemie V 2
Organisch-chemisches Praktikum II 24
Seminar zum Organisch-chemischen Praktikum II 4
8. Anorganische Chemie V 2
Organische Chemie V 2
Physikalische Chemie VI 2
Praktikum im Schwerpunktfach 1) 12
Praktikum im Wahlfach 2) 12
5.-8. Studienvertiefende Vorlesungen 4
Toxikologie 1
Hauptdiplomprüfung in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie
9.-10. Diplomarbeit

 

Erläuterungen:
1) Schwerpunktfächer sind Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Biochemie und Silicatchemie/Materialwissenschaft.
2) 1Das Wahlfach kann aus dem Gesamtgebiet der Naturwissenschaften gewählt werden, soweit es nicht als Schwerpunktfach gewählt wurde und sofern die einzelnen Fächer entsprechende Veranstaltungen anbieten und diese vom Prüfungsausschuß genehmigt worden sind. 2Das Fach Biochemie kann als Schwerpunktfach und als Wahlfach gewählt werden.

Studienfach Biochemie:

    1Die Biochemie kann an der Universität Würzburg wie auch anderen meisten anderen deutschen Hochschulen nicht als s e l b s t ä n d i g e s Fach bis zum ersten Hochschulabschluß (Diplom) studiert werden. 2Das Studium der Biochemie wird üblicherweise über das Studium der Chemie (Diplom) absolviert. 3Im Grundstudium bis zur Diplomvorprüfung unterscheidet sich die Ausbildung nicht von derjenigen der Chemiestudenten. 4Eine Entscheidung, ob der Studierende sich dem Fach Biochemie widmen will, wird erst nach dem Grundstudium getroffen. 5Studierende, die sich auf das Studium der Biochemie spezialisieren wollen, wählen im Hauptstudium die Praktika der Biochemie als Schwerpunkt-und Wahlfach und fertigen ihre Diplomarbeit im Rahmen der Arbeiten des Instituts für Biochemie an. 6Der Fachbereich Chemie und Pharmazie der Universität Würzburg verleiht nach bestandener Abschlußprüfung gemäß der Diplomprüfungsordnung den akademischen Grad „Diplom-Chemiker Univ." bzw. „Diplom-Chemikerin Univ." (abgekürzt „Dipl.-Chem. Univ.").

 


Die Studienordnung tritt in der vorstehenden Änderungssatzung am 19. Dezember 1996 in Kraft.