Intern
Prüfungsangelegenheiten

SO Biologie 1994

Studienordnung Biologie 1994


Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Würzburg

Vom 29. November 1994
(KWMBl II S. 109)


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund von Art.6 in Verbindung mit Art.72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Würzburg die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§  1 Geltungsbereich
§  2 Umfang des Studiums und Studiendauer
§  3 Studienbeginn
§  4 Studienvoraussetzungen
§  5 Ziele des Studiums
§  6 Gliederung des Studiums
§  7 Studieninhalte
§  8 Durchführung des Studiums
§  9 Prüfungen
§ 10 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 11 Studienfachberatung
§ 12 Schlußbestimmungen
Studienplan

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

    1Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. 2Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für Biologie an der Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung (Abkürzung: DPO Biologie) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Biologie an der Universität Würzburg.

§ 2 Umfang des Studiums und Studiendauer

    1Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 220 Semesterwochenstunden. 2Die Regelstudienzeit (einschließlich der Zeit für die Prüfungen und die Diplomarbeit) beträgt neun Semester.

§ 3 Studienbeginn

    Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Diplomstudiengang Biologie ist die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife (vgl. § 19 Abs.1 Satz 1 der DPO Biologie).

    (2) 1Für die Aufnahme zum Studium werden keine zusätzlichen Qualifikationsnachweise (z.B. Leistungskurse, Praktika) verlangt. 2Gute Grundkenntnisse in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern entsprechend den Lehrplänen der Gymnasien erleichtern das Studium insbesondere in der Anfangsphase. 3Für das Studium und die späteren Berufsaussichten sind gute Englisch-Kenntnisse unbedingt erforderlich. 4Grundkenntnisse in der Datenverarbeitung sind erwünscht; sie sollten spätestens während des Studiums erworben werden.

§ 5 Ziele des Studiums

    (1) 1Der Diplomstudiengang Biologie soll auf die Berufstätigkeit in der Grundlagenforschung und in der angewandten biologischen Forschung sowie in all denjenigen Berufsfeldern vorbereiten, in denen Ergebnisse der biologischen Forschung für die wissenschaftliche und technische Praxis genutzt werden. 2Die Studenten sollen so ausgebildet werden, daß sie später in der Forschung, Entwicklung und Überwachung an Universitäten, Forschungsinstituten, im medizinischen oder industriell-technischen Bereich oder in Bereichen der Landesplanung und des Natur- und Umweltschutzes mit Erfolg eingesetzt werden können.

    (2) 1Der Vielfalt der genannten Berufsmöglichkeiten muß das Studium Rechnung tragen. 2Der Diplom-Biologe muß in der Lage sein, Arbeiten auf dem Gebiet der Biologie nach wissenschaftlichen Methoden durchzuführen. 3Hierzu gehören sowohl experimentelles Können bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Interpretation von Experimenten und Beobachtungen als auch ein fundiertes theoretisches Wissen. 4Wegen der engen Verzahnung biologischer Vorgänge mit den zugrundeliegenden physikalischen und chemischen Prozessen, die in den Lebewesen ablaufen, und der Bedeutung der Mathematik sowohl bei der Darstellung biologischer Vorgänge als auch bei der Theorienbildung sind entsprechende physikalische, chemische und mathematische Kenntnisse unerläßlich. 5Zur Erreichung dieser Studienziele soll der Student im Verlauf seines Studiums biologische Grundkenntnisse und in ausgewählten Bereichen vertiefte Kenntnisse erwerben, so daß an Beispielen erlernte Arbeitsmethoden und Strategien auf andere wissenschaftliche Problemstellungen übertragen werden können und ein spezielles Arbeitsgebiet ohne größere Schwierigkeiten gewechselt werden kann.

    (3) Nach bestandener Diplomprüfung gemäß der DPO Biologie verleiht die Fakultät für Biologie der Universität Würzburg den akademischen Grad „Diplom-Biologin Univ." beziehungsweise „Diplom-Biologe Univ." (jeweils abgekürzt: „Dipl.-Biol. Univ.").

§ 6 Gliederung des Studiums

    (1) 1Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium, das in der Regel am Ende des vierten Fachsemesters mit der Diplom-Vorprüfung abschließt, und in ein Hauptstudium, das in der Regel im achten Fachsemester mit den mündlichen Fachprüfungen der Diplomprüfung abschließt. 2Anschließend erfolgt die Anfertigung der Diplomarbeit; diese soll in neun Monaten bearbeitet und bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgegeben werden.

    (2) 1Das Grundstudium ist für alle Studenten gleich. 2Die Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung werden in den Fächern Botanik, Zoologie (jeweils mit Betonung der Allgemeinen Biologie), Chemie und Physik durchgeführt. 3Die Prüfung im Fach Physik kann getrennt von den anderen Fächern in einem ersten Prüfungsabschnitt, frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters, abgelegt werden.

    (3) 1Im Hauptstudium wählt der Student ein Hauptfach und zwei Nebenfächer. 2Dabei wird das Hauptfach aus der einen und ein Nebenfach aus der anderen der beiden folgenden Fächergruppen gewählt: 3Erste Gruppe: Botanik (mit Schwerpunkt Pflanzenphysiologie oder experimentelle Ökologie und Geobotanik) oder Zoologie (mit Schwerpunkt Zell- und Entwicklungsbiologie oder Tierphysiologie oder Tierökologie). 4Zweite Gruppe: Biochemie oder Biotechnologie oder Genetik oder Mikrobiologie oder Pharmazeutische Biologie. 5Als zweites Nebenfach kann gewählt werden: (a) ein weiteres der schon genannten Fächer oder (b) eins der Fächer Virologie und Immunbiologie oder Physiologische Chemie oder Humangenetik oder (c) auf Antrag ein Fach aus den Bereichen der Mathematik, der Naturwissenschaften oder der Medizin. 6Über Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten und über nähere Bedingungen informieren § 25 Abs. 2 und 3 der DPO Biologie.

§ 7 Studieninhalte

    1Im Grundstudium werden Grundlagen in den für das Verständnis der Biologie wesentlichen Fächern Physik, Physikalische, Anorganische und Organische Chemie sowie in Mathematik dargestellt. 2In verschiedenen Teilgebieten der Botanik und Zoologie (Systematik, Morphologie, Zell- und Entwicklungsbiologie, Physiologie, Ökologie, Verbreitung und Evolution der Pflanzen und Tiere) werden Grundkenntnisse unter besonderer Berücksichtigung allgemein biologischer Gesichtspunkte vermittelt. 3Es wird eine Einführung in die Biochemie, Genetik und Mikrobiologie und eine erste Einführung in die Biotechnologie und Pharmazeutische Biologie gegeben.

    (2) 1Das Hauptstudium dient der Vertiefung und Spezialisierung in den jeweils gewählten Fächern. 2Außerdem wird in die Methodik in Biochemie, Genetik und Mikrobiologie eingeführt.

§ 8 Durchführung des Studiums

    (1) 1Die Lehrinhalte des Grundstudiums werden in Vorlesungen, Praktika und Übungen vermittelt. 2Der Höchstumfang der Pflichtveranstaltungen beträgt 114 Semesterwochenstunden; das Nähere dazu regelt der Studienplan gemäß Anhang zu dieser Studienordnung. 3Zu den Praktika und Übungen müssen sich die Studenten an den durch Aushang bekanntgegebenen Terminen anmelden oder in ausgelegte Listen eintragen. 4In der Regel werden die Praktika und Übungen jeweils in mehreren untereinander gleichen Veranstaltungen angeboten; dabei ist die Zahl der Plätze insgesamt ausreichend, aber es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten von mehreren äquivalenten Veranstaltungen.

    (2) Aus Sicherheitsgründen wird die Zulassung zu folgenden Praktika des Grundstudiums vom erfolgreichen Bestehen einer Eingangsprüfung zur Wissenskontrolle abhängig gemacht: Anorganisch-chemisches Praktikum, Organisch-chemisches Praktikum.

    (3) 1Im Hauptstudium werden für alle Studenten Übungen zur Methodik in Biochemie, Genetik und Mikrobiologie durchgeführt, die einen Umfang von 8 Semesterwochenstunden haben. 2Außerdem werden in den jeweils gewählten Fächern Vorlesungen, Seminare, Fortgeschrittenenenpraktika, Spezialpraktika und/oder Übungen angeboten. 3Dabei ist in jedem gewählten Fach ein Fortgeschrittenenpraktikum I und ein Seminar, im Hauptfach zusätzlich ein Fortgeschrittenenpraktikum II erfolgreich zu absolvieren. 4Die Fortgeschrittenenpraktika I vermitteln vertiefte Kenntnisse in dem jeweiligen Fach, in den Fortgeschrittenenpraktika II wird in aktuelle Fragestellungen biologischer Forschungsarbeit eingeführt. 5Weitere Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen werden im Anhang zur DPO Biologie für jedes Fach getrennt angeführt. 6Der Höchstumfang der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptfach beträgt 50 Semesterwochenstunden, im Nebenfach jeweils 24 Semesterwochenstunden; das Nähere dazu regelt der Studienplan gemäß Anhang zu dieser Studienordnung.

    (4) 1Die Einschreibung zu den Fortgeschrittenenpraktika I und II wird von der Fakultät für Biologie der Universität Würzburg für jedes Semester an einem gemeinsamen Termin etwa vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters organisiert. 2Für die anderen Praktika, Übungen und Seminare werden die Anmeldungsmodalitäten durch Aushang jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.

    (5) 1Grundkenntnisse in dem jeweiligen Fach, wie sie in den entsprechenden Vorlesungen vermittelt werden, sind eine Voraussetzung für den Zugang zu den Fortgeschrittenenpraktika I. 2Der erfolgreiche Abschluß eines Fortgeschrittenenpraktikums I ist Voraussetzung für die Zulassung zu dem Fortgeschrittenenpraktikum II in demselben Fach. 3In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Studienortwechslern, Studiengangwechslern oder Rückkehrern von einem Auslandsstudium, kann der Kenntnisstand eines Bewerbers für ein Fortgeschrittenenpraktikum II auch auf eine andere geeignete Weise überprüft werden.

§ 9 Prüfungen

    (1) 1Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, daß der Student die Prüfung am Ende des vierten Fachsemesters ablegen kann. 2Die Diplom-Vorprüfung gilt als abgelegt und erstmals nicht bestanden, wenn der Student diese Frist aus Gründen, die er zu vertreten hat, um mehr als zwei Semester überschreitet (vgl. § 4 Abs. 4 der DPO Biologie).

    (2) Die Prüfung im Fach Physik kann auf Antrag bereits vor den übrigen Prüfungsleistungen, frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters, abglegt werden (vgl. § 20 Abs. 3 der DPO Biologie).

    (3) 1Die Meldung zu den mündlichen Fachprüfungen der Diplomprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, daß der Student diese Prüfungen im achten Fachsemester ablegen und anschließend die Diplomarbeit bis zum Ende des neunten Fachsemesters anfertigen kann. 2Die Diplomprüfung oder Teile davon (z.B. die Diplomarbeit) gelten als abgelegt und erstmals nicht bestanden, wenn der Student diese Frist aus Gründen, die er zu vertreten hat, um mehr als vier Semester überschreitet (vgl. § 4 Abs. 4 der DPO Biologie).

    (4) 1Die Diplomarbeit ist eine unter Anleitung eines Hochschullehrers oder einer anderen zur Abnahme von Diplomprüfungen berechtigten Person anzufertigende wissenschaftliche Arbeit. 2Sie soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. 3Das Thema der Diplomarbeit wird nach Bestehen der mündlichen Fachprüfungen der Diplomprüfung ausgegeben, es soll einem der Fächer der mündlichen Diplomprüfung entnommen sein. 4Auf begründeten Antrag des Kandidaten darf die Diplomarbeit auch in einem anderen Fach oder in einer Einrichtung außerhalb der Universität angefertigt werden, wenn sie dort entsprechend betreut werden kann. 5Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt neun Monate. 6Sie kann auf begründeten Antrag des Kandidaten ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängert werden (nähere Angaben in § 26 der DPO Biologie).

§ 10 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Die Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, erfolgt nach § 9 der DPO Biologie.

§ 11 Studienfachberatung

    (1) 1Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Fakultät für Biologie der Universität Würzburg von den dazu bestellten und im Vorlesungsverzeichnis jeweils ausgewiesenen Studienberatern durchgeführt. 2In Detailfragen der einzelnen Fächer geben auch die Lehrstuhlinhaber sowie alle Hochschullehrer Auskunft. 3Für Studienanfänger wird vor Beginn der Vorlesungszeit jeden Wintersemesters eine mehrtägige Einführungsveranstaltung durchgeführt.

    (2) Eine Studienfachberatung sollte insbesondere bei Problemen zu Beginn des Studiums (siehe Einführungsveranstaltung) oder im Falle eines Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsels sowie bei einem beabsichtigten Auslandsstudium in Anspruch genommen werden.

    (3) In Prüfungsangelegenheiten berät der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder sein Stellvertreter.

§ 12 Schlußbestimmungen

    Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Anhang: Studienplan

A. Grundstudium

1. und 2 Fachsemester

Fachgebiet Lehrveranstaltungen

Veranstaltungsart

Leistungsnachweis

SWS
Botanik Morphologie u. Anatomie der höheren Pflanzen

V

    2
  Botanisch-mikroskopisches Praktikum für Anfänger

P

*

  4
Zoologie Einführung in die Morphologie der Tiere

V

    2
  Praktikum zur Systematik und Ökologie der Tiere (teilweise im Gelände)

P + E

*

  4
  Evolution

V

    1
  Einführung in die Tierphysiologie

V

    3
  Tierphysiologisches Praktikum

P

*

  4
  Entwicklungsbiologische Übungen

Ü

*

  3
Anorganische Chemie Experimentalchemie I

V

    4
  Anorganisch-chemisches Praktikum

P

*

10
Organische Chemie Experimentalchemie II

V

    4
Physikalische Chemie Einführung in die Physikalische Chemie (Kinetik; Elektrochemie)

V

    2
Physik Einführung in die Physik I

V

    4
  Einführung in die Physik II

V

    4
  Physikalisches Praktikum für Biologen

P

*

  4
Mathematik Mathematik für Biologen I

V

    2
  Übungen zur Mathematik für Biologen I

Ü

*

  2

3. und 4. Fachsemester

Fachgebiet Lehrveranstaltungen

Veranstaltungsart

Leistungsnachweis

SWS
Botanik Praktikum zur Systematik und Ökologie der Blütenpflanzen (teilweise im Gelände) P + E *   4
  Einführung in die Pflanzenphysiologie V     4
  Pflanzenphysiologisches Praktikum P *   4
  Einführung in die Pflanzenökologie und Geobotanik V     2
  Systematik und Entwicklungsgeschichte der Pflanzen V     4

 

Zoologie Einführung in die Zell- und Entwicklungsbiologie V     2
  Einführung in die Tierökologie V     2
Genetik Einführung in die Genetik V     2
Mikrobiologie Einführung in die Mikrobiologie V     2
Biotechnologie Einführung in die Biotechnologie V     1
Pharmazeutische Biologie Einführung in die Pharmazeutische Biologie V     1
Organische Chemie Organisch-chemisches Praktikum P * 16
Biochemie Einführung in die Biochemie V     4
Physikalische Chemie Physikalisch-chemisches Praktikum für Biologen P *   4

B. Hauptstudium

I. Veranstaltung für alle Studenten

Fachgebiet Lehrveranstaltung

Veranstaltungsart

Leistungsnachweis

SWS
Biochemie, Genetik und Mikrobiologie Übungen zur Methodik in Biochemie, Genetik und Mikrobiologie

Ü

*

  8

 

II. Veranstaltungen in den gewählten biologischen Fächern beziehungsweise Schwerpunkten

Fachgebiet bzw. Schwerpunkt   Lehrveranstaltungen

Veranstaltungsart

Leistungsnachweis

SWS
Botanik (Pflanzenphysiologie) Nebenfach Spezielle Vorlesungen in Pflanzenphysiologie

V

    4
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Spezialpraktikum in Pflanzenphysiologie mit Seminar

P + S

*

  6
Pflanzenphysiologisches Seminar

S

*

  2
Hauptfach Spezielle Vorlesungen in Pflanzenphysiologie

V

    4
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Spezialpraktikum in Physiologie, Biochemie u. Biophysik der Pflanzen

P

*

  8
Botanische Übungen im Gelände für Fortgeschrittene

Ü + E

*

  2
Pflanzenphysiologisches Seminar

S

*

  2
Botanik (Experimentelle Ökölogie u. Geobotanik) Nebenfach Spezielle Vorlesung oder spezielles Seminar aus den Bereichen der Ököphysiologie oder Geobotanik V/S       2
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Vegetationskundliches Geländepraktikum für Fortgeschrittene

P + E

*

  3
Übungen zur Ökologie und Systematik von Kryptogamen (teilweise im Gelände)

Ü + E

*

  4
Ökologisch-geobotanisches Seminar

S

*

  1
Hauptfach Spezielle Vorlesung oder spezielles Seminar aus den Bereichen der Ökophysiologie o.Geobotanik

V/S

    2
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Spezialpraktikum aus den Bereichen der Ökophysiologie oder Geobotanik

P

*

  3
Vegetationskundliches Geländepraktikum für Fortgeschrittene

^P + E

*

  4
Übungen zur Ökologie und Systematik der Kryptogamen (teilweise im Gelände)

Ü + E

*

  4
Ökologisch-geobotanisches Seminar

S

*

  1
Zoologie (Zell- und Entwicklungsbiologie) Nebenfach Vorlesungen und Seminare in Zell- und Entwicklungsbiologie

V/S

    4
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Übungen in Zell- und Entwicklungsbiologie

Ü

*

  6
Seminar in Zell- und Entwicklungsbiologie

S

*

  2
Hauptfach Vorlesungen und Seminare in Zell- und Entwicklungsbiologie

V/S

    4
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Übungen in Zell- und Entwicklungsbiologie

Ü

*

  6
Spezialpraktikum in Zell und Entwicklungsbiologie

P

*

  4
Seminar in Zell- und Entwicklungsbiologie

S

*

  2
Zoologie (Tierphysiologie) Nebenfach Vorlesungen und Seminare in Tierphysiologie

V/S

    6
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Spezialpraktikum in Tierphysiologie

P

*

  4
Tierphysiologisches Seminar

S

*

  2
Hauptfach Vorlesungen und Seminare in Tierphysiologie

V/S

    8
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Spezialpraktikum in Tierphysiologie

P

*

  4
Tierphysiologisches Seminar

S

*

  2
Zoologie (Tierökologie) Nebenfach Vorlesungen und Seminare in Tierökologie

V/S

    6
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Spezialpraktikum in Ökologie oder Ökophysiologie

P

*

  4
Tierökologisches Seminar

S

*

  2
Hauptfach Vorlesungen und Seminare in Tierökologie

V/S

    6
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Spezialpraktikum in Ökologie oder Ökophysiologie

P

*

  4
Zoologisches Geländepraktikum für Fortgeschrittene

P + E

*

  4
Tierökologisches Seminar

S

*

  2
Biochemie Nebenfach Molekularbiologisches Seminar

S

    2
Literaturseminar

S

    2
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Biochemisches Seminar

S

*

  2
Hauptfach Molekularbiologisches Seminar

S

    2
Literaturseminar

S

    2
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Biochemisches Seminar

S

*

  2
Biotechnologie Nebenfach Vorlesungen in Biotechnologie

V

    8
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Übungen zur Einführung in die Biotechnologie

Ü

*

  2
Biotechnologisches Seminar

S

*

  2
Hauptfach Vorlesungen in Biotechnologie

V

  14
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Übungen zur Einführung in die Biotechnologie

Ü

*

  2
Biotechnologisches Seminar

S

*

  2
Genetik Nebenfach Vorlesungen und Seminare aus der Genetik und angrenzenden Fachgebieten

V/S

    6
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Spezielles Seminar oder Übung

S/Ü

*

  2
Genetisches Seminar

S

*

  2
Hauptfach Vorlesungen und Seminare aus der Genetik angrenzenden Fachgebieten

V/S

    6
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Spezialpraktikum in Genetik

P

*

  8
Spezielles Seminar oder Übung

S/Ü

*

  2
Genetisches Seminar

S

*

  2
Mikrobiologie Nebenfach Allgemeine Mikrobiologie

V

    4
Spezielle Mikrobiologie I, II od.III

V

    2
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Mikrobiologische Übungen

Ü

*

  2
Mikrobiologisches Seminar

^S

*

  2
Hauptfach Allgemeine Mikrobiologie

V

    4
Spezielle Mikrobiologie I - III

V

    6
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Spezialpraktikum in Mikrobiologie

P

*

  3
Mikrobiologische Übungen

Ü

*

  2
Mikrobiologisches Seminar

S

*

  2
Pharmazeutische Biologie Nebenfach Pharmazeutische Biologie I-IV

V

    7
Analytische Verfahren zur Unter-

suchung von Arzneipflanzen und Drogen

V

    1
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Arzneipflanzen-Bestimmungs-

übungen mit Exkursionen

Ü + E

*

 2
Seminar in Pharmazeutischer Biologie

S

*

  2
Hauptfach Pharmazeutische Biologie I - IV

V

    7
Analytische Verfahren zur Untersuchung von Arzneipflanzen und Drogen

V

    1
Praktikum für Fortgeschrittene I

P

*

12
Praktikum für Fortgeschrittene II

P

*

20
Arzneipflanzen-Bestimmungsübungen mit Exkursionen

Ü + E

*

  2
Seminar in Pharmazeutischer Biologie

S

*

  2
Humangenetik Nebenfach Humangenetik

V

    2
Spezialvorlesung in Humangenetik

V

    2
Praktikum für Fortgeschrittene

P

*

12
Spezialpraktikum oder Übung

P/Ü

*

2-4
Humangenetisches Seminar

S

*

  2
Physiologische Chemie Nebenfach Vorlesungen in Physiologischer Chemie

V

    4
Praktikum für Fortgeschrittene mit Seminar

P + S

*

20
Virologie und Immunbiologie Nebenfach Allgemeine Virologie

V

    1
Einführung in die Immunbiologie

V

    1
Praktikum für Fortgeschrittene

P

*

12
Spezialpraktikum oder Übung

P/Ü

*

  4
Seminar in Virologie und Immunbiologie

S

*

  2