Lehraufträge an Beschäftigte
Für Lehraufträge an Beschäftigte der Universität Würzburg gelten zusätzliche Voraussetzungen. Vor der Erteilung ist das Einverständnis der zuständigen Stelle der Personalabteilung erforderlich.
Diese Hinweise gelten auch, wenn die Beschäftigung für das betreffende Semester erst geplant ist oder eine Vertragsverlängerung angestrebt wird.
Dienstliche Aufgaben und Lehrverpflichtung prüfen
Entscheidend ist, welche Aufgaben aus dem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis bereits geschuldet werden und ob eine Lehrverpflichtung besteht.
Beschäftigte ohne Lehrverpflichtung
Besteht keine Lehrverpflichtung, kann ein zusätzlicher Lehrauftrag grundsätzlich in Betracht kommen. Dies betrifft beispielsweise Beschäftigte in der Verwaltung oder bestimmte drittmittelfinanzierte Beschäftigungsverhältnisse ohne Lehrdeputat. Das Fehlen eines Lehrdeputats allein genügt jedoch nicht. Die Zulässigkeit des Lehrauftrags ist anhand des konkreten Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses und der vorgesehenen Lehrtätigkeit zu prüfen.
Beschäftigte mit Lehrverpflichtung
Personen, die aufgrund ihres Dienstverhältnisses zur Lehre verpflichtet sind oder verpflichtet werden können, dürfen an derselben Hochschule grundsätzlich nur Lehraufträge für Lehrveranstaltungen erhalten, die nicht zu ihren Dienstobliegenheiten zählen. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen kommen insbesondere bei Lehrveranstaltungen im Bereich der Weiterbildung und in berufsbegleitenden Studiengängen in Betracht. Die Lehrverpflichtung darf zur Wahrnehmung des Lehrauftrags nicht ermäßigt werden.
Das dienstlich geschuldete Lehrdeputat ist unabhängig vom beantragten Lehrauftrag zu erfüllen. Seine geplante Erfüllung muss für das betreffende Semester in WueStudy nachvollziehbar dargestellt sein.
Lehrauftrag an einer anderen Fakultät oder zentralen Einrichtung
Auch bei einem Lehrauftrag an einer anderen Fakultät oder zentralen Einrichtung bleibt eine Prüfung erforderlich. Maßgeblich sind die konkreten Dienstaufgaben und die vorgesehenen Lehrinhalte. Das vorherige Einverständnis der Personalabteilung ist auch in diesen Fällen einzuholen.
Ausnahmen begründen
Soweit eine Ausnahme erforderlich ist, muss die beantragende Stelle die Voraussetzungen in einer gesonderten schriftlichen Stellungnahme erläutern und durch das zuständige Dekanat beziehungsweise die Leitung der zentralen Einrichtung bestätigen lassen.
Stellen Sie insbesondere dar:
- welche dienstlichen Aufgaben und welche Lehrverpflichtung bestehen,
- weshalb die beantragte Lehrveranstaltung nicht bereits zu den Dienstobliegenheiten gehört beziehungsweise welche Ausnahme geltend gemacht wird,
- wie das bestehende Lehrdeputat erfüllt wird,
- wie die Lehrveranstaltung finanziert werden soll.
Bei einer geltend gemachten Weiterbildungsmaßnahme ist konkret zu erläutern, weshalb die Lehrveranstaltung nicht zum Kerncurriculum des Instituts gehört.
Übermitteln Sie die Stellungnahme vorab an die Lehrauftragsverwaltung im Referat 2.2.
Eine günstigere Finanzierung gegenüber einer Vertragsaufstockung oder der Wunsch nach zusätzlichem Einkommen ersetzt keine erforderliche rechtliche Voraussetzung.
Zusätzliche Unterlagen zusammenstellen
Zusätzlich zum regulären Antrag werden benötigt:
- der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete „Zusatzfragebogen für Beschäftigte“,
- eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrags beziehungsweise der Ernennungsurkunde,
- soweit vorhanden, die zuletzt verfügte Festsetzung des Lehrdeputats,
- gegebenenfalls die begründende Stellungnahme und weitere erforderliche Nachweise.
Für jeden im betreffenden Semester bestehenden Arbeitsvertrag ist ein gesonderter Zusatzfragebogen auszufüllen.
Geben Sie auch geplante Vertragsverlängerungen und neue Beschäftigungsverhältnisse an. Endet eine Beschäftigung vor dem betreffenden Semester und ist weder eine Verlängerung noch eine erneute Beschäftigung vorgesehen oder angestrebt, ist der Zusatzfragebogen nach den Formularhinweisen entbehrlich.
Den Zusatzfragebogen finden Sie unter Formulare und Abrechnung.
Zeitlichen Umfang und Nebentätigkeiten angeben
Geben Sie die vertragliche Wochenarbeitszeit, den Umfang des beantragten Lehrauftrags und sämtliche weiteren Nebentätigkeiten vollständig im Zusatzfragebogen an. Die zeitliche Vereinbarkeit und die anwendbaren Arbeitszeit- und Nebentätigkeitsregelungen sind im Prüfungsverfahren zu berücksichtigen. Eine reine Addition der Unterrichtsstunden bildet den tatsächlichen Zeitaufwand nicht vollständig ab.
Antrag einreichen und Personalprüfung berücksichtigen
Leiten Sie den vollständigen und unterzeichneten Antrag mit allen erforderlichen Anlagen über das zuständige Dekanat beziehungsweise die Leitung der zentralen Einrichtung an die Lehrauftragsverwaltung im Referat 2.2 weiter.
Vor der Erteilung muss das Einverständnis der zuständigen Stelle der Personalabteilung vorliegen. Planen Sie deshalb einen zusätzlichen zeitlichen Vorlauf ein.
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses während der Bearbeitung sind dem Referat 2.2 unverzüglich mitzuteilen.
