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Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Gemäß §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitsausschuss die Aufgabe, Anliegen des
Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er bespricht aktuelle Themen, erarbeitet innerbetriebliche
Maßnahmen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer und unterbreitet
der Hochschulleitung geeignete Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Er ist ein Gremium für die
Koordination und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes an der Universität Würzburg. Der ASA hat keine
Entscheidungsbefugnis.
 

Durch die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses soll erreicht werden, dass die Zusammenarbeit der im Betrieb mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz befassten Stellen organisiert und institutionalisiert wird.

Im ASA versammeln sich die Arbeitsschutzfachleute des Betriebes zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit. Hier wird bewertet, beraten und es werden Entscheidungen vorbereitet. Hier können Planungen, Maßnahmen und Schritte im Einzelnen koordiniert werden.

Der ASA ist das einzige betriebliche Gremium, das die betrieblichen Arbeitsschutzakteure zusammenführt, eine Diskussion der aktuellen Arbeitsschuztsituation und eine gemeinsame Abstimmung strittiger bzw. unklarer Themen ermöglicht. Wie auch in anderen Kommunikationsforen, z.B. Meetings, Jour Fixes, Qualitätszirkeln, steigt die Effektivität mit der Offenheit der Auseinandersetzung.

Der Hauptnutzen eines effektiven ASA ist der ungestörte Betriebsablauf. Gegenstand der Betrachtungen im ASA sind Beobachtungen im Betrieb, die dem ungestörten Betriebsablauf entgegenstehen.

Der ASA setzt sich zusammen aus:

  • Beauftragter des Arbeitgebers bzw. der Hochschulleitung
  • 2 Mitglieder des Personalrats
  • Sicherheitsingenieure
  • Betriebsärzte
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Vertrauensperson für schwer behinderte Menschen (gem. §95 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX)

Da aufgrund der Größe der Universität Würzburg nicht alle bestellten beauftragten Personen am ASA teilnehmen können, ist bei der Berufung der beauftragten Personen darauf zu achten, dass die besonders sicherheitsrelevanten Betriebseinheiten bzw. Tätigkeitsbereiche vertreten sind.

Um dem spezifischen Arbeitsplatzspektrum an der Universität Würzburg und den Zielen des Gesundheitsschutzes gerecht zu werden, wird diese Zusammensetzung erweitert um:

  • Beauftragte für die Biologische Sicherheit
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Mitarbeiter/innen der Gesunden Hochschule

Der Vorsitzende kann zu speziellen Fragen/bei Problemen u.a. weitere Personen (Sachverständige, andere Gäste) zu den ASA-Sitzungen einladen.