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Treiber des Klimawandels vor Gericht

11.01.2022

Unternehmen, die für den Klimawandel mitverantwortlich sind, können vor Gericht landen. Mit dieser Thematik befasst sich die Juristin Anna Simon in ihrer Doktorarbeit.

Doktorandin Anna Simon in ihrem Büro.
Doktorandin Anna Simon in ihrem Büro. (Bild: Robert Emmerich / Universität Würzburg)

Vor deutschen Gerichten läuft seit 2015 eine ungewöhnliche Klage: Ein peruanischer Kleinbauer fordert Schadenersatz vom Energieunternehmen RWE. Unterstützt wird er von der Umweltorganisation Germanwatch.

Worum es geht: Der Klimawandel lässt auch in den Anden Gletscher schmelzen und Gletscherseen anschwellen. Dadurch sind Ackerflächen und der Heimatort des Kleinbauern von Überschwemmung bedroht. RWE soll Maßnahmen bezahlen, die das verhindern. Die Begründung der Kläger: Wegen seiner Kohlendioxid-Emissionen sei das Unternehmen mit Schuld daran, dass die Existenz des Bauern gefährdet ist.

Urteil würde dem Alles-oder-nichts-Prinzip folgen

„Unternehmen in einer solchen Sache anzuklagen, finde ich richtig. Nicht richtig finde ich, sich dafür ein einzelnes Unternehmen herauszupicken“, sagt Anna Simon, Jura-Doktorandin an der Universität Würzburg. Denn sollte es im oben genannten Rechtsstreit zu einer Gerichtsentscheidung kommen, werde diese dem Alles-oder-Nichts-Prinzip folgen. RWE muss dem Bauern demnach gar nichts bezahlen oder aber sämtliche Kosten tragen, die er geltend macht.

Was Anna Simon besser fände: Wenn Unternehmen in solchen Fällen zur Zahlung eines Betrags verurteilt würden, der sich daran orientiert, wie viel das Unternehmen prozentual zu den gesamten globalen Kohlendioxid-Emissionen beiträgt.

Wie könnte man diesen Denkansatz im deutschen Recht etablieren? Wie gehen die Rechtssysteme anderer Länder mit dieser Thematik um? Gibt es dort vielleicht Regelungen, die man auf Deutschland anwenden könnte? Das sind nur einige der Fragen zur Klimahaftung von Unternehmen, mit denen sich Anna Simon in ihrer Dissertation beschäftigt.

Mehrwert durch das internationale Kolleg

Die Würzburger Juristin ist mit ihrer Arbeit in das internationale Doktorandenkolleg „Business and Human Rights: Governance Challenges in a Complex World“ eingebunden.

Was ihr an dem Kolleg gefällt: Der Austausch mit Forschenden aus verschiedenen Ländern und Fächern sorgt für vielfältige Sichtweisen und weitet den Blick. Im Kolleg geht es nicht nur um Klimahaftung, sondern auch um Themen wie die Ausbeutung von Arbeitskräften, etwa in der Textilindustrie, oder um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Einmal in der Woche bietet das Kolleg eine Vorlesung, bei der renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt vortragen. „Toll ist auch, dass wir das Programm aktiv mitgestalten können. Zum Beispiel können wir Themen für Workshops einbringen, die für unsere Arbeit lohnend sind“, sagt Anna Simon.

Fakten zum Doktorandenkolleg

Das Doktorandenkolleg versammelt 19 Promovierende aus aller Welt und aus Fachbereichen wie Jura, Wirtschaft, Sozial- und Politikwissenschaft. Die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen aus Afrika, Asien, Europa, Südamerika und den USA. Aus Würzburg ist nur Anna Simon mit dabei.

Eingerichtet wurde das Kolleg Anfang 2021 im Rahmen des Elitenetzwerks Bayern. Von der Uni Würzburg gehören ihm auch Anna Simons Betreuerin, Professorin Eva-Maria Kieninger, und deren Jura-Kollegin Professorin Isabel Feichtner an. Die Sprecheruniversität ist Erlangen-Nürnberg.

Webseite des Doktorandenkollegs

Werdegang der Doktorandin

Anna Simon stammt aus Seligenstadt bei Aschaffenburg. Sie kam 2013 zum Jurastudium an die Universität Würzburg. Im fünften Semester machte sie bei einem Moot Court mit, einer simulierten Gerichtsverhandlung zum Thema internationale Schiedsgerichtsbarkeit. „Ich fand es sehr spannend zu sehen, wie die Rechtssysteme andere Länder funktionieren“.

Eine ihrer Betreuerinnen machte damals gerade ihre Doktorarbeit bei Eva-Maria Kieninger. Sie schlug ihr vor, als studentische Hilfskraft an den Lehrstuhl zu kommen, wenn sie sich für eine international ausgerichtete Rechtswissenschaft interessiere. Das tat Anna Simon, und die Entscheidung war richtig.

2020, nach dem zweiten Staatsexamen, begann sie mit ihrer eigenen Doktorarbeit. „Gut an der Promotion gefällt mir unter anderem, dass man sehr frei forschen kann.“ Wenn sie bei ihrer Arbeit auf spannende Nebenaspekte stößt, könne sie diese mit einbeziehen und sich vertieft damit auseinandersetzen. Dabei muss man aber aufpassen, sich nicht im Thema zu „verirren“. Schließlich sollte auch eine juristische Doktorarbeit nach zwei oder drei Jahren abgeschlossen sein.

Kontakt

Anna Simon, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Internationales Privatrecht, T +49 931 31-83433, anna.simon@uni-wuerzburg.de

Webseite des Lehrstuhls

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