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  • Drei Studierende vor der Neuen Uni am Sanderring.

Jetzt bewerben für den Gleichstellungspreis

21.02.2023

Alle zwei Jahre verleiht die Universitätsleitung den Gleichstellungspreis. Für die diesjährige Runde sind noch Bewerbungen und Vorschläge bis Mitte März möglich.

Mit dem Gleichstellungspreis ausgezeichnet werden Einzelpersonen oder Teams. Eigenbewerbungen sind möglich.
Mit dem Gleichstellungspreis ausgezeichnet werden Einzelpersonen oder Teams. Eigenbewerbungen sind möglich. (Bild: AndreyPopov / iStockphoto.com)

Die Gleichstellung in der Wissenschaft und die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie an der Universität verwirklichen: Um dieses Ziel zu erreichen, sind viele Maßnahmen und Projekte denkbar. Wer solche Projekte in jüngster Zeit geplant, verwirklicht und/oder durchgeführt hat, kann sich jetzt für den Gleichstellungspreis der Julius‐Maximilians‐Universität Würzburg (JMU) bewerben.

Dieser Preis wird alle zwei Jahre vergeben, weshalb die vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollten, und ist mit 3.000 Euro dotiert. Wobei das Preisgeld für weitere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung oder der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie verwendet werden soll.

Ausgezeichnet werden können einzelne Personen und Teams; Eigenbewerbungen sind möglich. Zudem können alle Personen, die an der Universität arbeiten oder studieren, Vorschläge einreichen. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Stiftungsfestes der Universität am 11. Mai 2023.

Bewerbungsschluss

Bewerbungen und Vorschläge sollen bis 15. März 2023 bei der Geschäftsstelle der Gleichstellungskommission der JMU eingereicht werden: andrea.baehr@uni-wuerzburg.de

Preiswürde Projekte beschäftigen sich beispielsweise mit Themen der Geschlechterforschung oder dienen dazu, die Sichtbarkeit von Wissenschaftlerinnen zu steigern. Sie entwickeln Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie, fördern die Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen oder tragen dazu bei, den Frauenanteil bei Habilitationen und Nachwuchsgruppenleitungen zu erhöhen.

Das Bewerbungsverfahren

Bewerbungen und Vorschläge sollen eine Kurzbeschreibung des Projektes oder der Maßnahme zur Förderung der Gleichstellung oder der Vereinbarkeit enthalten mit einem Umfang von maximal fünf Seiten. Insbesondere sollen folgende Punkte dargelegt werden:

  • Was wird gemacht?
  • Ist die Maßnahme zeitlich begrenzt oder auf Dauer angelegt?
  • Wer profitiert davon?
  • Welcher Effekt/ Nutzen/ welche Wirkung ist festzustellen?
  • Ist ein finanzieller oder personeller Aufwand erforderlich?

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