Intern
  • Drei Studierende vor der Neuen Uni am Sanderring.

Hilfe in der Corona-Krise

31.03.2020

Kleine und mittlere Unternehmen bekommen von der Universität Würzburg Unterstützung bei Fragen in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern. Mit einem Schwerpunkt zur Corona-Krise geht das Projekt in seine dritte Phase.

Die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) erhält für die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen rund 315.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Das gab Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler vor wenigen Tagen in München bekannt.

Gefördert wird das Projekt „Virtuelles Kompendium“, das Jura-Professorin Inge Scherer und ihr Team seit 2015 vorantreiben. Es steht den bereits registrierten Unternehmen offen; weitere kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in Bayern können jederzeit einsteigen. Die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Die Unternehmen müssen lediglich die Weiterbildungszeit für ihre Beschäftigten einbringen.

Ziel der dritten Projektphase ist es, Beschäftigten von kleinen und mittleren Unternehmen über netzgestützte Kurse eine direkte professionelle Unterstützung in alltäglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen anzubieten. Die Beschäftigten sollen auf diese Weise ihr Wissen und ihre beruflichen Kompetenzen ausbauen und erweitern.

Neuer Fokus: „Juristische Corona-Folgen-Beseitigung“

Aktuell ist der Alltag von Unternehmen durch die Maßnahmen geprägt, die zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ergriffen wurden.

Zusammen mit ihrem Team erarbeitet Inge Scherer darum den neuen Projektfokus „Juristische Corona-Folgen-Beseitigung“ – dabei geht es um rechtliche Hilfestellungen speziell im Umgang mit der Corona-Krise. „Damit wollen wir als Wissenschaftler unseren Partnern aus der bayerischen Wirtschaft helfen und einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten“, führt Inge Scherer aus.

Auftragsrückgänge, Umstrukturierungen und Kurzarbeit ebenso wie Homeoffice, Kinderbetreuung oder Arbeitsverweigerungen wegen Ansteckungsangst – solche Themen betreffen in der Corona-Krise fast alle Unternehmen. Hier besteht hoher Informationsbedarf, den Inge Scherer und ihr Team durch das „Virtuelle Kompendium“ decken wollen. Erste Info-Materialien wollen die Juristen schon Anfang April 2020 bereitstellen.

Gute Investition besonders in der Krise

Gerade in der Corona-Krise sei die Weiterbildungsmöglichkeit für Beschäftigte durch das „Virtuelle Kompendium“ eine sehr gute Zeitinvestition, ist sich die Jura-Professorin sicher.

Etliche Unternehmen haben die Vorteile des Projekts erkannt und nehmen nach der ersten und zweiten Phase, die zusammen mit rund 500.000 Euro aus dem ESF gefördert wurden, nun auch an der dritten Phase teil. Im Sinne der Nachhaltigkeit stehen die für das Projekt bisher bereits erarbeiteten Themen aber auch in der dritten Projektphase allen Netzwerkpartnern zur Verfügung.

Betriebe profitieren vom universitären Wissen

„Durch diesen Wissenstransfer zwischen Universität und Unternehmen profitieren gerade Betriebe in der Region unmittelbar von wissenschaftlichem Know-how auf höchstem Niveau“, so Bernd Sibler in einer Pressemitteilung seines Ministeriums.

Laut Inge Scherer soll das Projekt dazu beitragen, die Wissensressourcen und die Effizienz in Unternehmen weiter zu steigern und unternehmerische Risiken zu verringern. Seit Einführung des „Virtuellen Kompendiums“ haben davon bereits 228 Unternehmen und 368 Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen profitiert.

„Gerade die positiven Rückmeldungen der Unternehmen zur praktischen Umsetzbarkeit der vermittelten Inhalte und Handlungsempfehlungen bestätigen den großartigen Nutzen des Projekts für die Wirtschaft“, so Inge Scherer. Die Projektinhalte würden praxis- und bedarfsorientiert entwickelt. Sie erstrecken sich von Herausforderungen wie der Datenschutz-Grundverordnung über Krankmeldungen von Arbeitnehmern bis hin zu unternehmerischen Auswirkungen von europäischen Gerichtsentscheidungen.

Kontakt

Prof. Dr. Inge Scherer, Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Juristische Fakultät, Universität Würzburg, T +49 931 31-82330, scherer@jura.uni-wuerzburg.de

Website des Projekts „Virtuelles Kompendium“

Fakten zum Europäischen Sozialfonds ESF

Der ESF gehört zu den Strukturfonds der Europäischen Union. Im Förderzeitraum 2014 bis 2020 stehen dem Bayerischen Wissenschaftsministerium insgesamt rund 17 Millionen Euro Fördermittel für Netzwerktätigkeiten und den Wissenstransfer von Hochschulen an Unternehmen zur Verfügung. Über den Fonds werden Fördermittel für Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vergeben, um die Beschäftigungschancen der Menschen in Europa zu verbessern. Im Hochschulbereich steht die stärkere Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft im Mittelpunkt.

Von Robert Emmerich

Zurück