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Personal

Dienst- und Fortbildungsreisen

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Formulare und Informationen zu Dienst- und Fortbildungsreisen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die pdf-Formulare im "Vorschau"-Modus nicht bearbeitet werden können. Sie müssen diese zunächst herunterladen bzw. speichern.

Genehmigungsantrag


FAQs

Der Abrechnungsantrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von einem halben Jahr schriftlich oder elektronisch an die Reisekostenstelle übermittelt werden (Art. 3 Abs. 5 Satz 1 BayRKG). Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise; wenn die Dienstreise nicht angetreten wird, mit Ablauf des Tages, an dem den Dienstreisenden bekannt wird, dass die Dienstreise nicht ausgeführt wird. Gezahlte Abschläge müssen bei Fristversäumnis in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Reisen in Risikogebiete

Dienstreisen in Regionen mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes werden in der Regel nicht genehmigt. In dringenden Ausnahmefällen ist eine Genehmigung nur in enger Abstimmung mit den Vorgesetzten und der Reisekostenstelle möglich. Bitte nehmen Sie hierfür frühzeitig Kontakt auf. Informieren Sie sich vor und während der Reise fortlaufend über die Sicherheitslage. Wird für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen, melden Sie sich umgehend, in den meisten Fällen, muss die Reise dann abgebrochen oder angepasst werden. Beachten Sie stets die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

A1-Antrag

Alle Beschäftigten der Universität (auch Hilfskräfte), die in EU-Länder oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Großbritannien reisen, müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen.
Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind und im Ausland deshalb keine Beiträge zahlen müssen. Sollten Sie bei einer Kontrolle die entsprechende Bescheinigung nicht vorlegen können, können vor Ort Bußgelder gegen Sie erhoben werden.

Beachten Sie die Dokumente zu den Auslandsaufenthalten:

Dienstreise/Entsendung - Hinweise für Beschäftigte und Beschäftigungsstellen

Merkblatt zur A1-Bescheinigung

A1-Fragebogen

Wird eine Dienstreise aus privaten Gründen verlängert, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als wäre nur die Dienstreise durchgeführt worden. Die private Verlängerung darf nicht zu einer Erhöhung der Kosten der Dienstreise führen. Preisvergleich der Zug-, Flug- und Hotelkosten für den Zeitraum der tatsächlichen Dienstreise sind beizufügen.