Rundschreiben - Einstellungs- und Verlängerungsanträge zum Stichtag 01. Januar 2026
15.10.2025Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund der Schließung der Universität zum Jahreswechsel darf ich Sie bereits heute daran erinnern, dass etwaige Anträge auf Neueinstellung oder Verlängerung von Beschäftigungsverhältnissen noch vor dem 23. Dezember 2025 administriert sein müssen, sofern der Einstellungstermin 01. Januar 2026 bzw. eine nahtlose Beschäftigung zu diesem Zeitpunkt realisiert werden soll. Sowohl die Arbeit im Servicezentrum Personal als auch die ggf. nötige Zusammenarbeit mit dem Personalrat erfordert hier eine gewisse Vorlaufzeit.
Um eine sachgerechte Prüfung und rechtzeitige Administration Ihrer Anträge bewerkstelligen zu können, darf ich Sie daher darum bitten, die vollständigen Einstellungsanträge für Neueinstellungen (Stichtag 01. Januar 2026) bis spätestens 07. November 2025 an die Abteilung 4 – Servicezentrum Personal zu übermitteln. Verlängerungsanträge über den Jahreswechsel bitte ich bis spätestens 21. November 2025 zu stellen.
Bei Beschäftigten aus Drittstaaten bitten wir um Beachtung der bekannten Bearbeitungsdauer von 3 Monaten.
Bitte beachten Sie, dass die erforderliche Finanzierung zum Zeitpunkt des Antragseingangs dem Referat 4.5 - Personalressourcenmanagement vorliegen muss.
Sofern Anträge nach diesen Meldeschlussdaten der Personalabteilung zugehen, kann die rechtzeitige Bearbeitung leider nicht garantiert werden.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
i. V.
gez.
Klaus Baumann
Ltd. Regierungsdirektor
