Intern
Informationstechnologie der Zentralverwaltung

3. Gültigkeit der Chipkarte

3.1 Wie lange ist die Chipkarte gültig?

Die Chipkarte enthält einen TRW-Streifen (Thermo Rewrite), der mehrfach beschrieben werden kann. Dieser TRW-Streifen wird mit dem Gültigkeitsende des Ausweises (i.d.R. das Semesterende) sowie dem Aufdruck „Semesterticket“ versehen. Dazu müssen Sie mit Ihrer Chipkarte nach erfolgter Rückmeldung oder Immatrikulation an eine Validierungsstation gehen, damit dieser Streifen aktualisiert werden kann.

Nur mit aufgedrucktem Datum ist Ihr Studierendenausweis gültig.

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3.2 Wo finde ich die Validierungsautomaten?

Die Validierungsautomaten sind an folgenden Standorten aufgestellt worden:

Bitte beachten Sie: Während der Corona Pandemie haben fast alle Gebäude geänderte Öffnungszeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Seite nicht immer der jeweiligen Gegebenheit vor Ort anpassen können.

Sanderring 2, Neue Uni (Erdgeschoss): 6:45-22:00 Uhr (während des Semesters), 6:45-20:00 Uhr (vorlesungsfreie Zeit).

Universitätsbibliothek, Zentralbibliothek am Hubland (Eingangshalle): während der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek.

Wittelsbacherplatz, Durchgangsraum/Forum (Raum 02.301) zwischen Alt- und Neubau: 7:00-21:00 Uhr (Montag-Freitag während des Semesters), 7:00-16:00 Uhr Montag-Donnerstag, 7:00-13:15 freitags (vorlesungsfreie Zeit).

Das Gebäude ist für Publikumsverkehr zur Zeit nicht geöffnet!

Campus Hubland Nord, Oswald-Külpe-Weg 82 (Erdgeschoss, Flur vor dem Karten-Service-Büro): 8:00-18:00 Uhr (Montag-Freitag).

Klinikum, Gebäude D7 (Keller bei der Fachschaft): 7:00-22:00 (Montag-Freitag).

Institut für Anatomie und Zellbiologie, Koellikerstr. 6 (bei der Poststelle): 7:30-19:00 (Montag-Donnerstag), 7:30-18:00 (Freitag).

3.3 Wann muss ich meine Chipkarte validieren?

Generell dann, wenn die Karte kein Gültigkeitsdatum trägt oder das Gültigkeitsende überschritten ist. Insofern müssen Sie eine neu ausgestellte Karte immer validieren.

Erst wenn Sie sich für ein Folgesemester zurückmelden, müssen Sie die Gültigkeit des Studierendenausweises und damit auch die des Semestertickets an einem Validierungsautomaten erneuern.

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3.4 Was passiert, wenn ich die Gültigkeit meiner Karte nicht verlängern lasse?

Wenn die Gültigkeit Ihrer Karte nicht aktuell ist, kann an den Kassen in den Mensen und Cafeterien nicht mehr bargeldlos bezahlt werden. Bargeldaufladungen sind ebenfalls nicht mehr möglich.

Außerdem stellt die Karte als Semesterticket bei Nichtverlängern keinen gültigen Fahrausweis mehr dar. Die Folge ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens EUR 60,00, das sich jedoch bei nachträglichem Vorweisen eines gültigen Ausweises auf ein Bearbeitungsentgelt von EUR 7,00 reduziert.
 

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