Anleitung zur Beantragung einer Videoüberwachung
Sehr geehrte Mitglieder der Universität,
gerne möchte wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Beantragung einer Videoüberwachung gemäß Art. 24 BayDSG anbieten.
Die datenschutzkonforme Umsetzung einer solchen Maßnahme erfordert eine sorgfältige Prüfung sowie eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation. Um Sie hierbei bestmöglich zu entlasten, stehe wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der praktischen Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung entsprechende Formblätter zur Verfügung stehen, deren Verwendung die Bearbeitung erheblich erleichtert. Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen dieser Unterlagen sowie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Informationen.
Sollten Sie Fragen haben oder eine individuelle Abstimmung wünschen, können Sie sich an uns wenden.
Bitte beachte Sie die Einführenden Texte bei den jeweiligen Formblättern.
Weiter Informationen zur Videoüberwachung finden Sie in der Orientierungshilfe des Bayerischen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz unter folgenden Link: „Videoüberwachung durch bayerische öffentliche Stellen - Erläuterungen zu Art. 24 Bayerisches Datenschutzgesetz“ (nur in deutscher Sprache).
