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Podiumsdiskussion am 2.11.2015

Lernen für den Frieden - Podiumsdiskussion Zivilklausel am 2.11.2015

Eingeleitet wurde die Veranstaltung mit einer kurzen Definition der Zivilklausel (ZK), also einer Selbstverpflichtung von Hochschulen, nur für zivile Zwecke zu forschen und einem historischen Werdegang, beginnend 1945 mit der TU Berlin, der aufgrund des Potsdamers Abkommens von den Alliierten eine Zivilklausel auferlegt wurde, einer zweiten ZK-Welle in den 80ern wegen Pershing II und NATO-Doppelbeschluss und schließlich 2013 der Artikel der SZ über Forschungsprojekte des US-Verteidigungsministeriums an deutschen Hochschulen, u. a. auch in Grundlagenforschung im Bereich Nanostrukturtechnik der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. 2015 gibt es 26 Hochschulen, die eine ZK beschlossen haben und mit Nordrhein-Westfalen auch ein ganzes Bundesland, dass eine ZK im Landeshochschulgesetz verankert. Ein weiterer Bezug auf Würzburg wurde mit der Jobmesse 2014 geschaffen, bei der auch die Bundeswehr als potentielle Arbeitgeberin warb. Dies führte zu Protesten seitens der Studierenden und die Studierendenvertretung unterließ unter dem Slogan „Kein Werben fürs Sterben“ jegliche Bewerbung dieser Veranstaltung.

 

Auf dem Podium waren Fr. Brühl, die Vizepräsidentin der Goethe-Universität Frankfurt a. M., welche sich 2013 eine ZK gab, mit Georg Rosenthal (SPD) und Oliver Jörg (CSU) zwei Würzburger Landtagsabgeordnete, die beide im Wissenschaftsausschuss tätig sind, Daniel Janke als Mitglied des Arbeitskreis Zivilklausel der Studierendenvertretung und Hr. Brinktrine, der als Professor für Öffentliches Recht an der JMU die rechtliche Seite vertrat. Die Hochschulleitung war seit vier Monaten wiederholt angefragt worden, erschien jedoch mit Verweis auf „Terminkollisionen“ nicht. Möglicherweise lassen sich durch dieses Verhalten auch Schlüsse auf das Interesse dieses Gremiums für die Thematik ableiten.

 

Fr. Brühl begann die Diskussion mit dem Entstehungsprozess der Frankfurter ZK, die als normativer Rahmen für das eigene Handeln wichtig sei, da sie einen Diskurs über das Thema anrege. 2010 beteiligte sich die dortige GEW-Hochschulgruppe bei der Mitgestaltung des Hochschulentwicklungsplans, der die Ziele der Uni für die nächsten fünf Jahre festlegte und in der Zielvereinbarung Uni-Landesregierung endete. Darin schrieben sie fest, dass „Lehre, Forschung und Studium […] zivilen und friedlichen Zwecken [dienen].“ Daraufhin beschloss der AStA, eine Urabstimmung durchzuführen, bei der sich mehr als ¾ der Studierenden für eine ZK aussprachen. Aufgrund diesem starken studentischen Votum beschloss der Senat, diesen Antrag zu übernehmen und setzte ihn in die Präambel der Grundordnung (GO). Dieses Vorgehen war möglich, da an der Goethe-Uni wegen dem hohen Anteil an Stiftungsmitteln (ca. 30%) eine hohe Bereitschaft zu Debatten und kritischer Gesprächskultur herrscht. Die Umsetzung der ZK erfolgt durch ein Formular der Zentralverwaltung, mit dem jede*r Antragssteller*in bestätigt, dass er*sie ausschließlich für zivile Vorhaben forscht. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen von dem*der Vizepräsident*in für Forschung dbzgl. zwei Gutachten erstellt werden. Das war in den letzten zwei Jahren jedoch noch nie der Fall. Ein Verlust an Drittmittel wurde an der Goethe-Uni nicht festgestellt, da die meisten Forschungsaufträge von der EU oder dem BMBF kamen, der Anteil privater Unternehmen nur sehr gering ist.

 

Hr. Brinktrine erläuterte, dass es hinsichtlich einer ZK noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebe und die Freiheit der Forschung bei dem*der Wissenschaftler*in läge, nicht an der Institution Universität. Ebenso gäbe es im Bayerischen Landeshochschulgesetz keine eingeschriebene Friedensaffinität – eine ZK sei somit keine zwingende Verpflichtung, wohl aber eine mögliche Option. Er stellte die Position des Hochschulverbandes vor, der eine selbstverantwortliche Wissenschaftsfreiheit vertritt und somit den*die einzelne*n Forscher*in in der Verantwortung sieht, seine*ihre Forschung nach ethischen Maßstäben selbstkritisch zu hinterfragen. Ebenso zeigte er die Dualität des Grundgesetzes auf, das mit dem Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges, dem Erhalt von Gesundheit und Leben, der Menschenwürde und Friedenswahrung für zivile und friedliche Mittel plädiere. Jedoch sei (militärisch nutzbare) Grundlagenforschung nicht äquivalent mit einem Angriffskrieg und die Institution Bundeswehr als Streitkräfte zur Verteidigung bzw. in Bündnissen wie OSZE oder NATO in der Verfassung vorgesehen.

 

Daniel Janke skizzierte den Weg der Würzburger ZK. Im Mai 2013 sprach sich der Studentische Konvent aufgrund der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschule für die ZK aus, die in der GO unserer Uni verankert werden sollte. Durch die Recherchen der SZ, die die Finanzierung mehrerer Lehrstühle durch das US-Verteidigungsministerium offenlegten, wurde die ZK noch um eine Transparenzklausel erweitert, so dass alle Drittmittel hochschulintern veröffentlicht werden sollten. Die Hochschulleitung verwies auf den „Gang durch die Fakultäten“, in dessen Folge der Arbeitskreis in vielen Fakultätsräten Aufklärungsarbeit leistete. Thema waren z. B. die Unterscheidung von Zivil- und Friedensklausel, die Tatsache, dass Niedersachsen solche Klauseln zeitweise in seinem Landeshochschulgesetz verankert hatte oder die Tatsache, dass 30% der drittmittelstärksten Hochschulen eine ZK besitzen, die Angst vor Abwanderung von Drittmitteln demzufolge unbegründet sei. Jedoch sei die Dual-Use-Problematik immer gegeben, solle jedoch in dafür eingerichteten Gremien und im offenen, gelebten Diskurs immer wieder neu thematisiert und entschieden werden. Die Hochschulleitung wollte die ZK in das rechtlich nicht bindende Leitbild der Universität verbannen, die Studierenden sprachen sich jedoch für eine Änderung der GO aus. Diese Änderung wurde an einer Fakultät schon einstimmig beschlossen, an anderen gab es darüber Diskussionen. In der Fakultät für Biologie wurde daraufhin das Modul „Ethisches Verhalten in der Wissenschaft“ geschaffen, das von den Studierenden stark nachgfragt wird, in den Fakultäten für Physik und Chemie wird darüber diskutiert. In den aktuellen Fakultätsräten sei die ZK jedoch momentan kein Thema.

 

Oliver Jörg beklagte, dass es an bayerischen Universitäten kaum eine gelebte Diskussionskultur gebe und seine Partei schon 2012 die rechtlichen Bedingungen einer ZK diskutiert hätte und darauf kam, dass die Grundhaltung der Gesellschaft entscheiden sei. Als Bündnis 90/Die Grünen das Thema Zivilklausel in den Landtag einbrachten, stimmten die CSU und die Freien Wähler dagegen, da eine ZK im Bayerischen Hochschulgesetz gegen die Autonomie der Hochschulen verstoße, es Probleme mit der Dual-Use-Nutzung gäbe und die Wissenschaftsfreiheit dadurch eingeschränkt werden würde. Der Antrag wurde also abgelehnt, jedoch sei eine Friedensklausel interessant. Abschließend ging er noch auf die Vorzüge von Blindenschrift und Mikrowellen ein, die ja schließlich auch vom Militär entwickelt worden wären.

 

Georg Rosenthal kritisierte, dass bei den stetig anwachsenden militärischen Konflikten und immer höheren Ausgaben für militärische Forschung die Friedenspolitik sehr vernachlässigt werde. Man solle dieses Thema nicht nur auf die Universitäten verengen, sondern in einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs stellen. Nötig sei eine ausreichende Finanzierung von Friedens- und Konfliktforschung an Hochschulen. Als Beispiel nannte er das Fritz-Bauer-Institut in Frankfurt. Die Universität sei der Kern der Veränderung, die diesen Prozess in die Gesellschaft tragen soll. Wichtig sei nicht, ob es eine Formulierung gäbe, sondern dass der öffentliche Diskurs bzgl. Forschungsanträgen in gelebten Diskussionen hergestellt wird und dadurch der*die Wissenschaftler*in ein ethisches Selbstverständnis entwickelt.

 

In der nun eröffneten Fragerunde wurde es als peinlich empfunden, dass sich die Hochschulleitung nicht an dieser Diskussion beteiligt und nachgefragt, warum es in Bayern keine einzige Hochschule mit einer zivilen Selbstverpflichtung gebe. Oliver Jörg antwortete darauf, dass sich alle Landesgesetze, die eine ZK beinhalteten, eine unterschiedliche Formulierung hätten und nur 10% aller Unis eine ZK besäßen. Diese Frage solle auch nicht an den Universitäten geführt werden, sondern in den Landesparlamenten und im Bundestag und so auch die Frage der Bundeswehr in der Gesellschaft thematisiert werden. Fr. Brühl ergänzte, dass der Diskurs und das offene Gespräch mit den Studierenden wichtig sei und im gesellschaftlichen Kontext auch auf eine nachhaltige Auslandspolitik der Bundesrepublik hinzuwirken sei. Hr. Brinktrine fügte hinzu, dass sich die Formulierungen in den Landeshochschulgesetzen ausschließlich auf die Hochschulen bezögen - „Hochschulen entwickeln ihren Beitrag“ (NRW), „Die Hochschulen verfolgen friedliche Forschung“ (Bremen) – der*die Wissenschaftler*in sei nicht primärer Adressat des Gesetzestextes. Da sowohl bei den Hochschulen wie auch bei den Forscher*innen eine geringe Bereitschaft bestände, gegen das Hochschulgesetz zu klagen, sei es bisher noch zu keinem Prozess dagegen gekommen.

 

Eine weitere Frage thematisierte die Anwesenheit der Bundeswehr auf der jährlich stattfindenden Jobmesse. Infolge der letzten Proteste sei es zu Prozessen gegen Studierende gekommen, in denen die Universität als Nebenklägerin auftrat. Es wurde an die (nicht anwesende) Hochschulleitung appelliert, die Anzeigen zurückzuziehen und die Bundeswehr von der Jobmesse am 19. November auszuladen, da sie an öffentlichen Bildungseinrichtungen nichts verloren hätte.

 

Georg Rosenthal forderte, das politische Verständnis an der Hochschule zu stärken und politische Hochschulgruppen von universitärer Seite nicht einzuschränken (vgl. SZ-Artikel: Politisches Engagement macht Angst. 21. Juli 2015). Er bedauerte ebenfalls die geringe politische Beteiligung in der Hochschule, der Gesellschaft und in gesamteuropäischen Belangen. Hier warf Moderator Burkhard Hose jedoch ein, dass Studierende die Bevölkerungsgruppe mit dem größten Anteil an ehrenamtlicher Tätigkeit darstellten, was sich in Würzburg vor allem im Bereich der Flüchtlingsarbeit zeige. Daniel Janke führte aus, dass die Werbekampagnen der Bundeswehr vom UN-Menschenrechtsrat kritisiert wurden, da die Anwerbung 17-jähriger die Rekrutierung von Kindersoldaten darstellt. Er kritisierte ebenfalls die schlechte Kommunikation mit Hochschulleitung und innerhalb der Fakultäten und sprach innerhalb der universitären Gremien von einer Überstimmungs-, nicht aber einer Diskussionskultur. Fr. Brühl wies auf die große Bedeutung von thematischen Diskussionen hin und untermauerte ihre Forderungen mit der Diskussion, die die Einrichtung einer Ischinger-Stiftungsprofessur an der Uni Tübingen ausgelöst hatte, da manche darin einen Verstoß gegen die beschlossene ZK sahen. Andererseits kritisierte sie die Proteste gegen Seminare zum friedlichen Wiederaufbau von Postbürgerkriegsgesellschaften, die von Bundeswehrangestellten referiert wurden, wie auch die mangelnde Diskussionsbereitschaft von Reservistenverbänden und einigen ZK-Befürworter*innen. Oliver Jörg knüpfte an die Frage der Diskussionskultur an und forderte, die Hochschulleitung solle gesamtpolitische Diskussionen in Universität und Stadt anregen und keine Angst vor politischem Diskurs haben. Dass solch eine Diskussion möglich und fruchtbar sein kann, beweise das demokratisch-fortschrittliche Handeln der Leitung der Universität Bayreuth.

 

Auf die Nachfrage, warum man eine ZK denn überhaupt brauche, antwortete Daniel Janke, dass dadurch ein gesellschaftlicher Diskurs angestoßen werde. Auch wenn dadurch nicht der Weltfrieden erreicht werde, wirke sie gesellschaftsbildend und sensibilisiert den*die Forscher*in für seine*ihre ethische Verantwortung. Als Beispiel eines ethisch verantwortungsvollen Handelns nannte er das Robert-Koch-Institut, das sämtliche Forschungsergebnisse nach Nutzen oder Gefahren für die Gesellschaft abwägt und demzufolge die Ergebnisse veröffentlicht oder unter Verschluss hält. Weiter betonte er erneut, dass Grundlagenforschung nicht von einer ZK betroffen wäre und dass die Dual-Use-Problematik in jedem Einzelfall im universitären Diskurs neu ausgehandelt werden muss. Hr. Brinktrine ergänzte, dass eine ZK mit bloßem Appellcharakter zwar rechtlich zulässig, aber de facto wirkungslos sei, eine streng ausgelegte Formulierung, die ggf. mit Sanktionen verbunden wäre, hingegen rechtlich ungewiss sei. Das Ziel sei seiner Meinung vielmehr dann erreicht, wenn die Forschenden selbstreflexiv diskutieren und ihre Projekte nach ethischen Gesichtspunkten abwägen. Den Abschluss bildete Georg Rosenthal, der sich die Anwesenheit der Hochschulleitung wünschte, damit diese sich zu der erfolgen Diskussion hätte äußern können. Gleichfalls kritisierte er einen Paradigmenwechsel, der durch den Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht entstanden sei. Er wies auf die Gefahr hin, dass sich die Zeit- und Berufssoldaten von der Gesellschaft entfernen bzw. sich von ihr ausgeschlossen fühlen können. Im Rückblick auf die Reichswehr der Weimarer Republik, die nach genau diesem Muster einen undemokratischen Staat im Staat bildete, plädierte er dafür, die Bundeswehr wieder an die Gesellschaft anzuketten. Ergänzt wurde diese Kritik an der Bundeswehr durch einen Vorschlag aus dem Publikum, sich in einem interdisziplinär gestalteten Seminar über den Einsatz von Soldaten zu beschäftigen.

 

Burkhard Hose beendete die Gesprächsrunde mit der Forderung, dass wir viel häufiger diskutieren müssten und häufiger solche vielschichtigen und komplexe Themen besprechen sollten und hoffte, sowohl die Leute auf dem Podium wie auch aus dem Publikum bei einem folgenden Gespräch erneut begrüßen zu dürfen.

 

Die Podiumsdiskussion erwies sich in der Tat als eine wichtige Veranstaltung, in der diese gesellschaftliche Thematik von verschiedenen Seiten beleuchtet werden konnte und ein reger Informationsaustausch stattfinden konnte. Jedoch bleibt zu bedauern, dass sich seitens der Hochschulleitung niemand bereitfand, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Vielleicht liegt es aber auch einfach daran, dass an unserer Universität nicht so eine offene Diskussionskultur zwischen Leitung und Studierenden herrscht wie etwa im hessischen Frankfurt.

 

Ebenfalls ist an die Worte Georg Rosenthal zu denken, die hochschulpolitische Arbeit der Studierenden nicht einzuschränken. So war das Verhalten des Geschäftsführers des Studentenwerks Würzburg, Michael Ullrich, für den Arbeitskreis sehr irritierend. Hr. Ullrich untersagte der Studierendenvertretung die Bewerbung der Podiumsdiskussion in der Mensa, obwohl dem Studentenwerk eine kooperative Zusammenarbeit mit den Studierenden und ihren Interessen und  Belangen eigentlich am Herzen liegen sollte.

Euer AK Zivilklausel