Intern
  • Studierende vor einem Gebäude der Universität Würzburg.
  • Drei Studierende tragen T-Shirts mit einem Aufdruck der Universität Würzburg.

Seminarveranstaltung mit Dr. Bulst, LL.M., Europäische Kommission (Brüssel)

13.01.2012

Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) im Lichte des More Economic Approach – Aktuelle Entwicklungen im europäischen Kartellrecht

Seit gut zehn Jahren durchläuft die europäische Wettbewerbspolitik einen tiefgreifenden Re­formprozess hin zu einem stärker ökonomisierten Verständnis des Kartellrechts (More economic approach). Bisheriger Schluss- und Höhepunkt des Reformprozesses ist die Neu­aus­­­richtung der Missbrauchsaufsicht. Sie findet ihren Niederschlag in den „Er­läu­te­rungen zu den Prioritäten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Ver­­­trags [jetzt Art. 102 AEUV] auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch markt­be­herr­­schende Unternehmen“ (ABl. 2009 C 45/7). Danach will die Europäische Kommission zukünftig die konkreten wettbewerblichen Auswirkungen bestimmter Ver­hal­tens­weisen im Rah­men einer Einzelfallanalyse untersuchen. Zwischenzeitlich liegen zu den wichtigsten Miss­­­brauchsformen Entscheidungen der europäischen Gerichte vor. Sie weichen teil­weise von dem von der Kommission verfolgten aus­wir­kungs­­orien­tierten An­satz ab. Knapp drei Jahre nach der Veröffentlichung der Prioritäten­mit­­tei­lung bietet das Se­minar Gelegenheit, eine erste kritische Bilanz zu ziehen. Neben Herrn Dr. Bulst wer­den weitere Gäste aus der Praxis die Seminar­diskussionen be­rei­chern.

Das Seminarprogramm finden sie hier.

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