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Neuer Hochschulvertrag unterzeichnet

22.09.2023

Am 21. September 2023 haben Unipräsident Paul Pauli und Wissenschaftsminister Markus Blume den neuen Hochschulvertrag unterzeichnet. Gültig bis Ende 2027 formuliert er wichtige Leitplanken der Entwicklung der JMU.

Paul Pauli (l.) und Markus Blume bei der Vertragsunterzeichnung im Plenarsaal der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Paul Pauli (l.) und Markus Blume bei der Vertragsunterzeichnung im Plenarsaal der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. (Bild: StMWK/ Wolfgang M. Weber)

Im vergangenen Juni haben der Freistaat Bayern und die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen die „Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 bis 2027“ unterzeichnet. Auf dieser Rahmenvereinbarung basiert der Hochschulvertrag, unter den Unipräsident Paul Pauli und Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume am 21. September 2023 in München ihre Unterschriften gesetzt haben.

Paul Pauli: Sehr gut aufgestellt für die Zukunft

„Die im Juni 2023 unterzeichnete Rahmenvereinbarung und der sich daraus ableitende individuelle Hochschulvertrag sind ein neues Instrument der strategischen Hochschulsteuerung und geben unserer Universität gleichzeitig eine mittelfristige finanzielle Planungssicherheit“, sagte Pauli anlässlich der Vertragsunterzeichnung.

Der Vertrag formuliere für zehn Handlungsfelder „wichtige Leitplanken der Entwicklung sowie der strategischen Weiterentwicklung der JMU und ist damit in vielen Punkten Grundlage unseres zukünftigen Handelns“, so Pauli weiter.

Zur Profilbildung der JMU wurden basierend auf einem mehrstufigen Diskussionsprozess die fünf Handlungsfelder Studium und Lehre, Forschung, Transfer, Digitalisierung und Nachhaltigkeit ausgewählt. „Die Erarbeitung des Vertrags im engen Austausch mit dem Wissenschaftsministerium war ein kreativer und produktiver Prozess, mit dessen Ergebnis wir für die Zukunft sehr gut aufgestellt sind“, erklärte Pauli.

Markus Blume: Größte Hochschul-Offensive aller Zeiten

Wissenschaftsminister Markus Blume bezeichnete die Vertragsunterzeichnung der insgesamt 33 staatlichen bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen sowie Kunsthochschulen als „Schlusspunkt der größten Hochschul-Offensive aller Zeiten“. „Unsere Hochschulen setzen sich bei größtmöglicher Planungssicherheit ambitionierte Ziele – so entfaltet sich in den 33 individuellen Hochschulverträgen die ganze Vielfalt und Exzellenz der bayerischen Wissenschaftslandschaft“, so Blume.

Bayern begleite und unterstütze die Hochschulen insbesondere mit der Verstetigung der 5,5 Milliarden Euro starken Hightech Agenda und einem weiteren Aufstocken der Strategiefonds. „So bleibt Bayern das Wissenschaftsland Nr. 1!“, so der Minister.

Zum Hintergrund

Die Rahmenvereinbarung gilt für alle bayerischen Hochschulen. Sie adressiert folgende zehn Handlungsfelder:

  • Studium und Lehre, Weiterbildung
  • Forschung
  • Wirkung in die Gesellschaft und Transfer
  • Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung
  • Gleichstellung, Chancengerechtigkeit, Inklusion
  • Internationalisierung
  • Kooperationen und Verbünde
  • Digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung
  • Nachhaltigkeit, Klimaschutz
  • Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung

Die in der Rahmenvereinbarung festgeschriebenen Ziele für diese zehn Handlungsfelder sind automatisch Bestandteil des hochschulindividuellen Hochschulvertrags. Die Ziele aus der Rahmenvereinbarung werden aber im Hochschulvertrag konkretisiert; die Universität kann in diesem Vertrag darüber hinaus weitere eigene Ziele definieren.

Tatsächlich finden sich im Hochschulvertrag zu jedem dieser zehn Handlungsfelder für die JMU konkret ausformulierte Ziele, jeweils mit verbindlichen Indikatoren, Mindestanforderungen und einer Prognose zur möglichen Zielerreichung.

Finanziert werden die Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung über die Grundfinanzierung und den Strategiefonds, der der Universität zur Profilbildung in ausgewählten Handlungsfeldern zur Verfügung steht. Aus dem Hochschulvertrag geht hervor, welche Handlungsfelder und Ziele aus welcher Quelle finanziert werden.

Über die jeweiligen Fortschritte wird die Universitätsleitung dem Ministerium erstmals zum 30. Juni 2026 in einem Zwischenbericht und zum Ende der Laufzeit des Hochschulvertrags in einem Abschlussbericht Auskunft geben. Je nachdem, wie gut die jeweiligen Ziele erreicht werden, können sich daraus auch finanzielle Konsequenzen für die JMU ergeben.

Zum Hochschulvertrag als Download (PDF, 1 MB, barrierefrei).

Von Pressestelle JMU / Pressestelle StMWK

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