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  • 6 Studierende geniessen das Studentenleben in Würzburg im Sommer.
  • Drei Studierende tragen T-Shirts mit einem Aufdruck der Universität Würzburg.

Uni-Wahlen am 9. Juli

26.03.2019

Die Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte und des studentischen Konvents werden für die Amtszeit ab 1. Oktober 2019 turnusmäßig neu gewählt. Die Hochschulwahlen finden statt am Dienstag, 9. Juli.

Am 9. Juli sind alle Mitglieder der Universität zur Wahl aufgerufen.
Am 9. Juli sind alle Mitglieder der Universität zur Wahl aufgerufen. (Bild: Clipdealer.de)

Sechs Hochschullehrerinnen bzw. -lehrer, zwei Studierende und je eine Vertreterin / ein Vertreter der wissenschaftlichen sowie der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: So ist der Senat der Universität Würzburg besetzt. Gewählt für zwei Jahre (mit Ausnahme der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, die immer nur für ein Jahr gewählt sind), läuft die aktuelle Amtsperiode am 30. September 2019 ab. Über die neue Zusammensetzung entscheiden die Mitglieder der Universität bei den Wahlen am 9. Juli.

Der Senat

Zu den Aufgaben des Senats gehört es unter anderem, Forschungsschwerpunkte und Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs zu beschließen. Der Senat beschließt auch Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Außerdem sind die Mitglieder des Senats automatisch auch Mitglieder des Universitätsrats, der unter anderem den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt.

Die Fakultätsräte

Neu gewählt werden am 9. Juli auch die Mitglieder der Fakultätsräte. In acht der zehn Fakultätsräte sind je sechs Hochschullehrerinnen beziehungsweise -lehrer, zwei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter sowie eine sonstige Mitarbeiterin bzw. ein sonstiger Mitarbeiter vertreten. In der Medizinischen Fakultät und in der Fakultät für Humanwissenschaft sind es jeweils doppelt so viele Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der einzelnen Gruppen.

Der studentische Konvent

Außerdem stehen zur Wahl an: Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im studentischen Konvent, dem höchsten Gremium studentischer Mitbestimmung an der Uni. „Weitere“ deshalb, weil von den insgesamt 42 Mitgliedern des Konvents nur 20 direkt gewählt werden. Die anderen 22 bilden die Fachschaftssprecherinnen und –sprecher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus den zehn Fakultäten sowie die beiden studentischen Senatorinnen beziehungsweise Senatoren.

Wahltermin

Die Wahlen findet statt am Dienstag, 9. Juli, von 9 bis 17:30 Uhr. Die Amtszeit der neu Gewählten beginnt am 1. Oktober und dauert zwei Jahre. Ausnahme: Die studentischen Senatorinnen und Senatoren und Fakultätsratsmitglieder sowie die Mitglieder des studentischen Konvents werden schon nach einem Jahr neu gewählt.

Wahlbenachrichtigung

Jeder Wahlberechtigte, der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung mitsamt einem Antrag auf Anforderung von Briefwahlunterlagen. Ein Ausdruck des Wählerverzeichnisses liegt in der Zentralverwaltung der Universität am Sanderring in Zimmer 107 aus. Er kann dort am 6., 7. und 11. Juni jeweils von 9 bis 16 Uhr eingesehen werden.

Wahlvorschläge

Die Wahlberechtigten können vom 24. April bis 7. Mai 2019, 16 Uhr, Wahlvorschläge beim Wahlleiter einreichen. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 25. Juni in der Uni am Sanderring in den Schaukästen im Gang am Osteingang durch einen Aushang bekannt gegeben.

Formblätter für Wahlvorschläge gibt es bei den Dekanaten der Fakultäten, beim Sprecher- und Sprecherinnenrat am Hubland und beim Wahlamt der Universität, Sanderring 2, Zimmer 107.

Briefwahl

Die Stimmabgabe ist auch in der Form der Briefwahl zulässig. Wahlberechtigte, die eine Stimmabgabe in der Form der Briefwahl beabsichtigen, haben beim Wahlleiter die Übersendung oder Aushändigung der Wahlunterlagen zu beantragen. Der Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen muss spätestens am 25. Juni 2019 16.00 Uhr, beim Wahlleiter eingegangen sein; bei persönlicher Entgegennahme der Wahlunterlagen können Anträge auf Briefwahl bis 2. Juli 2019, 16.00 Uhr, gestellt werden.

Der Wahlbrief muss dem Wahlleiter spätestens bis zum 9. Juli 2019, 17.30 Uhr, zugegangen sein. Die dem Wahlleiter nach diesem Zeitpunkt zugehenden Wahlbriefe gelten nicht als Stimmabgabe. Wahlberechtigte, bei denen im Wählerverzeichnis die Übersendung oder Aushändigung von Briefwahlunterlagen vermerkt ist, können ihre Stimme nur durch Briefwahl abgeben.

Kontakt

Auskünfte in allen Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt der Universität, Sanderring 2, Zimmer 107, T: (0931) 31-82545.

Zur Homepage des Wahlamts

 

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