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  • Drei Studierende vor der Neuen Uni am Sanderring.

Uni-Wahlen am 19. Juni

06.03.2018

In diesem Jahr steht allein die Neuwahl der Vertreter der Studierenden im Senat, in den Fakultätsräten und im Studentischen Konvent an. Wahlvorschläge können im April eingereicht werden.

Ein Jahr beträgt die Amtszeit der studentischen Vertreter in den Gremien der Universität – im Unterschied zu den Vertretern der Professoren, der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter, die für jeweils zwei Jahre gewählt werden. Aus diesem Grund sind in diesem Jahr nur die Studierenden zur Stimmabgabe aufgerufen. Bei der Wahl 2018 geht also um die Frage, wer die Studierenden in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 im Senat, im Universitätsrat, in den Fakultätsräten und im Studentischen Konvent vertritt.

Die Hochschulwahl

Die Hochschulwahl findet statt am Dienstag, 19. Juni, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Eine Briefwahl ist möglich, wenn der Antrag bis spätestens 5. Juni, 16 Uhr, beim Wahlleiter eingegangen ist. Wer seine Unterlagen persönlich abholt, hat bis zum 12. Mai Zeit, seinen Antrag zu stellen.

Wahlbenachrichtigung

Jeder Wahlberechtigte, der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung zusammen mit einem Antrag auf Anforderung von Briefwahlunterlagen. Aus der Wahlbenachrichtigung ist ersichtlich, für welches Organ das Mitglied wahlberechtigt ist, außerdem in welchem Abstimmungsraum der oder die Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal ist nicht möglich.

Ein Ausdruck des Wählerverzeichnisses liegt in der Zentralverwaltung der Universität am Sanderring in Zimmer 107 aus. Er kann dort am 17., 18. und 22. Mai jeweils von 9 bis 16 Uhr eingesehen werden.

Wahlvorschläge

Die Wahlberechtigten können vom 11. bis 24. April, 16 Uhr, Wahlvorschläge beim Wahlleiter einreichen. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 5. Juni in der Uni am Sanderring durch einen Aushang bekannt gegeben.

Formblätter für Wahlvorschläge sind bei den Dekanaten der Fakultäten, beim Sprecher- und Sprecherinnenrat am Hubland und beim Wahlamt der Universität, Sanderring 2, Zimmer 107 erhältlich.

Kontakt

Auskünfte in allen Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt der Universität, Sanderring 2, Zimmer 107, T: 31-82545.

Zur Homepage des Wahlamts

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