Intern
Studierendenvertretung

Das Eckpunktepapier

Leider gibt es bisher noch keinen Gesetzesentwurf, sondern nur ein Eckpunktepapier. Es ist auf der Seite des bayerischen Wissenschaftsministeriums  zu finden. Einen Überblick über die einzelnen Abschnitte könnt ihr euch hier verschaffen.

Im ersten Teil des Eckpunktepapiers werden Ideale wie "zweckfreie Erkenntnis", "lebenslanges Lernen", Nachhaltigkeit“, „Gleichberechtigung und Vielfalt“, „Internationalisierung“ und „digitale DNA“ vorgestellt, die aber im Rest nicht weiter ausgeführt werden. Zudem wird angekündigt, dass Transfer als dritte Säule neben Forschung und Lehre etabliert werden soll.

Hochschulen sollen zu Personal-Körperschaften öffentlichen Rechts werden dürfen und können eine Stiftung als Trägerin einsetzen, der Staat zieht sich auf die Rechtsaufsicht zurück. Damit sollen die Hochschulen mehr Eigenständigkeit erhalten: die Dienstherrschaft und die Verantwortung für Gebäude gehen vom Staat auf die Hochschulen über. Außerdem können sie über einen Globalhaushalt verfügen, d.h., anders als derzeit ist die Verteilung der Mittel nicht institutionell vorbestimmt.

Wörtlich soll "mit der [...] Eigenverantwortung der Hochschulen [...] eine gesteigerte Ergebnis-Orientierung einhergehen", von der auch die Finanzierung beeinflusst werden soll. Ein Wettbewerb unter den Hochschulen ist explizit erwünscht.

Gemäß des Eckpunktepapiers soll ein:e Präsident:in und ein:e Kanzler:in in jeder Hochschule vertreten sein, die weitergehende Ausgestaltung der internen Strukturen wird - abgesehen vom vage formulierten "angemessenen Einfluss der Träger der Wissenschaftsfreiheit" - nicht mehr vorgegeben. Daher können etablierte Gremien wie der Senat  oder der studentische Konvent erhalten bleiben, müssen aber nicht. Die erste Organisationssatzung, die eine Hochschule nach der Reform neu gestaltet, soll vom Hochschulrat  beschlossen werden.

Zum Zwecke des Wissenschafts- und Technologietransfers sollen Hochschulen in größerem Maße die Möglichkeit haben, Unternehmensgründungen zu fördern. Darunter fällt zum Beispiel die Erlaubnis, Ressourcen der Universität befristet für Neugründungen zur Verfügung zu stellen. Zudem dürfen Professor:innen für maximal zwei Semester für Gründungen freigestellt werden.

Bisher sind Forschungs- und Lehraufgaben für Hochschullehrer:innen fest miteinander verbunden. Durch die Umstellung auf ein Gesamtlehrdeputat sind "Ermäßigungen der Lehrverpflichtung zugunsten von Forschungstätigkeiten“ im Ermessensrahmen der Hochschulen.

Das Recht, Professor:innen zu berufen, wird den Hochschulen übertragen, die ihre Vorgehensweise in einer Berufungssatzung festschreiben sollen. Um das Anwerben von Spitzenwissenschaftler:innen zu vereinfachen, dürfen diese außerhalb regelmäßiger Berufungsverfahren direkt angesprochen werden.

Dieser Abschnitt führt vier Wege auf, wie die Nachwuchsförderung ausgweitet werden soll: Erstens soll auch die Leitung einer Forschungsgruppe für die Erlangung einer Professur qualifizieren. Zweitens werden Tenure-Track-Berufungen (d.h. "befristete Professuren, bei denen der Berufenen oder dem Berufenen schon mit der Berufung die spätere Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis [...] zugesagt wird, wenn sie oder er sich in Forschung und Lehre bewährt") gesetzlich veranktert. Drittens werden Nachwuchsprofessuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingerichtet. Viertens wird die Notwendigkeit von Förderungsmaßnahmen für den Mittelbau betont.

"Im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz wird auch künftig an jeder Hochschule eine von den Studierenden der jeweiligen Hochschule gewählte Studierendenvertretung verbindlich vorgesehen. Darüber hinaus soll auf Landesebene ein Landesstudierendenbeirat [...] verankert werden. Die Mitglieder des Landesstudierendenbeirats werden aus dem Kreis der gewählten Mitglieder der Studierendenvertretungen der jeweiligen Hochschulen gewählt und erhalten auf diese Weise ihre Legitimation. [...] Der Landesstudierendenbeirat hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein allgemeinpolitisches Mandat."

Die Hochschulen sollen neben weiterbildenden Masterstudiengängen auch weitere Formate anbieten dürfen. Diese sollen in Form von "weiterbildenden Modulstudien" erarbeitet werden, wozu einzelne Module aus Masterstudiengängen ausgegliedert werden. Man soll so einzelne Qualifikationen oder schrittweise durch Anrechnung dieser einen Masterabschluss erwerben. Einzelne Module, die auch mit einem Zertifikat abgeschlossen werden können, bieten große Gestaltungsmöglichkeiten. An diesen Weiterbildungsmöglichkeiten  können nicht nur Hochschulabsolvent:innen teilnehmen, sondern auch Menschen mit erforderlichen Eignungen durch den Beruf. Das Angebot soll durch die Nutzung von Digitalangeboten für jeden zugänglich gemacht werden.

Zur Stärkung von Internationalisierung soll es Hochschulen, die fremdsprachige Bachelor- und Masterstudiengänge anbieten, ermöglicht werden, mit ausländischen Partnerhochschulen gemeinsame Studiengänge zu entwickeln, bei denen Studienabschnitte und Prüfungen an den Partnerhochschulen absolviert werden können. Somit wird eine Zugangsvoraussetzung in Form von Sprachkenntnissen erforderlich, wofür eine Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Daneben müssen fremdsprachige Studierende während des Studiums in einem fremdsprachigen Studiengang Deutschkenntnisse erwerben.

Das Ministerium soll nicht mehr - wie aktuell - bei allen Änderungen von Studiengängen zustimmen müssen, sondern nur noch unterrichtet werden. Somit wird auch der Hochschulrat entlastet. Die Änderung soll in Zukunft intern durch die geplante interen Governance selbst bestimmt werden.

Das Promotionsrecht soll neben den Universitäten auch forschungsstarken Bereichen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften gewährt werden.