Deutsch Intern
Quality Management

Lehrberichterstattung

Grundlagen

Auf Fakultätsebene berichtet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan – wie es im Bayerischen Hochschulgesetz festgeschrieben ist (Art. 30 Abs. 2-3 BayHSchG) – einmal jährlich im Lehrbericht über die Situation von Studium und Lehre an der Fakultät im zurückliegenden akademischen Jahr. Die Basis für den Lehrbericht bilden zum einen Studienfachberichte, die die Studiengänge eines Faches detaillierter in den Blick nehmen, und zum anderen diverse Befragungsergebnisse sowie statistische Daten, die zu einem bestimmten Stichtag von der Zentralverwaltung aus verschiedenen datentragenden Systemen dafür zur Verfügung gestellt werden.

Kleinere Fakultäten, die nur ein oder zwei Studienfächer umfassen und die Qualität einzelner Studiengänge übersichtlich darstellen können, verfassen einen kombinierten Lehr- und Studienfachbericht. Größere Fakultäten unterteilen in mehrere Studienfachberichte und bündeln diese im Lehrbericht.

Zielsetzungen der Lehrberichterstattung

Mit der Lehrberichterstattung leisten die Fakultäten einen wesentlichen Beitrag dazu, die Kriterien der Programmakkreditierung auf Fakultäts- und Studiengangebene zu erfüllen. Die Lehrberichterstattung dient folgenden Zielsetzungen:

  • Systematische und transparente Auseinandersetzung mit Qualitätsthemen
  • Ableitung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre
  • Dokumentation der Entwicklungen im Bereich Studium und Lehre
  • Grundlage für die Jahresgespräche zwischen Fakultäts- und Universitätsleitung
  • Grundlage für die Akkreditierung

Die Mustervorlagen für die verschiedenen Ausprägungen der Lehrberichterstattung werden vom Referat A.3 in Abstimmung mit den Qualitätsbeauftragten der Fakultäten und der Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre (PfQ) erstellt. Das Referat A.1 steuert die dazugehörigen statistischen Daten bei.

Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Studium und Lehre fordert in einem Schreiben an die Studiendekaninnen und Studiendekane der Fakultäten zur Lehrberichterstattung auf. Das Schreiben wird den Studiendekaninnen und Studiendekanen über das Referat A.3 zusammen mit den Mustervorlagen und statistischen Daten sowie dem geplanten Abgabetermin übersendet.

In den Fakultäten, die sowohl Lehr- als auch Studienfachberichte einsetzen, leitet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan die Unterlagen für die Studienfachberichte an die Studienfachverantwortlichen weiter und setzt den Abgabetermin so, dass die Studienfachberichte als Grundlage für den Lehrbericht herangezogen werden können.

Die Studienfachberichte werden in den jeweiligen Studienfachkommissionen ausgearbeitet und beschlossen und von der bzw. dem Studienfachverantwortlichen an die Studiendekanin bzw. den Studiendekan übersendet.

Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan arbeitet einen Entwurf des Lehrberichtes bzw. des Lehr- und Studienfachberichtes und wird dabei von den Prüfungsausschüssen, den Qualitätsbeauftragten und den Studiengangkoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützt.

Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan legt dem Fakultätsrat den Entwurf des Lehr- und Studienfachberichtes bzw. des Lehrberichtes einschließlich der Studienfachberichte als Anlagen vor und erstattet damit den Bericht zur Situation in Studium und Lehre an der Fakultät.

Der Fakultätsrat beschließt den Lehrbericht.

Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan reicht den beschlossenen Lehr- und Studienfachbericht bzw. den Lehrbericht einschließlich der Studienfachberichte als Anlagen in elektronischer Form im Referat A.3 ein. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt.

Der Lehrbericht wird von Referat A.3 an die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement weitergeleitet.

Die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen aus der Lehrberichterstattung sowie zu dem sich an die Einreichung des Lehrberichts anschließenden Jahresgespräch werden, soweit es die Fakultät betrifft, im Lehrbericht bzw. Lehr- und Studienfachbericht des Folgejahres festgehalten.