Deutsch Intern
Quality Management

Studienfachaudit

Verfahrensbeschreibung

Ziele

Innerhalb eines Zyklus von acht Jahren durchläuft jeder Studiengang das Verfahren des Studienfachaudits einmal. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Begutachtung durch eine Gutachtergruppe, die sich aus externen und internen Vertreterinnen und Vertretern der Fachwissenschaft, der Berufspraxis und der Studierenden zusammensetzt. Dabei dient die Einbeziehung externer Expertise – im Sinne einer kollegialen Beratung (peer review) – der Einschätzung ausgewählter Aspekte und Hinweise zur Weiterentwicklung von Studiengängen.

Auslösung

Die Auslösung eines Studienfachaudits geschieht auf folgender Basis:

  • gemäß Zeitplan für Studienfachaudits an der JMU
  • anlassbezogen (bei Bedarf)

        - auf Wunsch des Faches
        - auf Wunsch der UL oder einer Fakultät zur Unterstützung strategischer Entscheidungen
        - als Folge von Evaluationsergebnissen (durch Fach, Fakultät, PfQ oder UL)

Die Auslösung wird von der Universitätsleitung auf Beschlussempfehlung der PfQ (Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre) beschlossen.

Verfahrensablauf

Im Auftaktgespräch zwischen dem Fach und Referat A.3 werden unter anderem folgende Themen besprochen: Formalitäten, Organisatorisches, Gutachterauswahl (s. Anlage 1), Verantwortlichkeiten, Zeitplanung (s. Anlage 2 und Anlage 3).

Für die Zusammenstellung der Gutachtergruppe sind die Hinweise in Anlage 1zu beachten.

Das Fach erklärt schriftlich nach Prüfung die Unbefangenheit der vorgeschlagenen Gutachter/innen.

Sobald die Gutachter/innen benannt sind werden sie zu ihrer Teilnahme am Studienfachaudit befragt und wird von ihnen die Prüfung und Erklärung erwartet, ob eine Besorgnis der Befangenheit bestehen könnte.

Termin und Ablauf der Vor-Ort-Begehung (s. Anlage 3) werden zwischen der Gutachtergruppe, dem Fach und Referat A.3 festgelegt, nachdem die Gutachter/innen das Vertragsangebot angenommen haben.

Die Bestellung der Gutachter/innen erfolgt dann durch den Präsidenten/ die Präsidentin.

Das Fach und Referat A.3 stellen der Gutachtergruppe folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Leitbild der Universität
  • Gleichstellungskonzept für den wissenschaftlichen Bereich (Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium, Forschung und Lehre)
  • Qualitätsziele der Universität
  • Qualitätsziele der Fakultät
  • Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems der Universität
  • Verfahrensbeschreibung Studienfachaudit
  • Fragenleitfaden für die Gutachtergruppe
  • Studienfach- bzw. Lehrbericht
  • Übersicht über die generellen Strukturen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Modulhandbücher
  • Überblick über aktuelle Entwicklungen im Fach
  • Zeitplan für das Studienfachaudit
  • Zeitplan für die Vor-Ort-Begehung

Das Fach bereitet in Zusammenarbeit mit Referat A.3 die Vor-Ort-Begehung vor. Die Vorbereitung erstreckt sich auf Organisatorisches wie Unterbringung der Gutachtergruppe, Räumlichkeiten, Catering sowie die Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Gutachtergruppe trägt die Universität ebenso wie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 500,00 pro Person. Das Fach stellt angemessene Räumlichkeiten für die Vor-Ort-Begehung sowie das Sitzungscatering zur Verfügung. Darüber hinaus hält das Fach zur Vor-Ort-Begehung eine Auswahl von in den letzten Jahren abgeschlossenen Abschlussarbeiten für jeden Studiengang für die Einsichtnahme durch die Gutachtergruppe bereit.

Im Anschluss an die Vor-Ort-Begehung erstellt die Gutachtergruppe ihren Bericht (vier Wochen Bearbeitungszeit). Über das Referat A.3 geht der Bericht – ohne die Beschlussempfehlung der Gutachtergruppe – an die/ den Studienfachverantwortliche/n zur Stellungnahme sowie an die/ den Studiendekan/in zur Kenntnisnahme.

Nach Eingang des Gutachterberichtes bei der/ dem Studienfachverantwortlichen erstellt diese/r in Abstimmung mit der Studienfachkommission eine Stellungnahme. Darin kommentiert das Fach die im Gutachterbericht formulierten Vorschläge zur Weiterentwicklung und äußert sich zu möglichen Ansätzen der Maßnahmenableitung. Die Stellungnahme kann auch für Richtigstellungen sachlicher Art genutzt werden. Die Stellungnahme wird von der/ dem Studienfachverantwortlichen über die/ den Studiendekan/in und Referat A.3 an die Gutachtergruppe übermittelt, die damit noch einmal die Gelegenheit bekommt, die gesetzten Auflagen und Empfehlungen zu überdenken.

Auf der Grundlage des finalen Gutachtens kann sich der Prozess zur internen Zertifizierung bzw. Akkreditierung anschließen.

Ein Studienfachaudit endet mit einer Verfahrensreflexion, in der das Fach sowie Referat A.3 den Verfahrensablauf reflektieren und mögliche Verbesserungen besprechen. Diesbezügliche Hinweise werden in der PfQ diskutiert und gegebenenfalls in die allgemeine Verfahrensgestaltung aufgenommen.

Optional kann sich auf Wunsch des Faches auch ein reflektierendes Gespräch mit der Universitätsleitung an das Studienfachaudit anschließen.