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Quality Management

Akkreditierung

Mit der Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Masterstudiengängen haben Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für Studiengänge – die Akkreditierung – beschlossen, die im Hochschulgesetz als Verpflichtung festgeschrieben ist (Art. 10 Abs. 4 BayHSchG).

Akkreditierung bedeutet das Durchlaufen eines Begutachtungsverfahrens:
Vom Akkreditierungsrat berechtigte Akkreditierungsagenturen prüfen im Auftrag der Hochschulen, ob vorgegebene Standards in Studium und Lehre eingehalten werden.

Bei der Akkreditierung unterscheidet man zwischen Programmakkreditierung und Systemakkreditierung.