Uni stärkt Schutz vor Belästigung und Gewalt am Campus
29.09.2026Mit zwei neuen Richtlinien intensiviert die Universität Würzburg den Schutz ihrer Mitglieder. Die Vorgaben schaffen klare Definitionen und Verfahrenswege, um ein sicheres, respektvolles Umfeld an der Universität zu garantieren.
Der Senat der Universität Würzburg hat zwei neue Richtlinien verabschiedet. Sie regeln zum einen den Umgang mit sexueller Belästigung, sexualisierter Diskriminierung und sexualisierter Gewalt sowie zum anderen den Umgang mit Diskriminierung an der Universität. Damit entspricht die Universität auch der im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz formulierten Forderung, dass Hochschulen Grundsätze zum Schutz vor Diskriminierung sowie sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt beschließen und Regelungen zu diesbezüglichen Verfahren treffen. Bereits 2024 wurden Ansprechpersonen für beide Bereiche bestellt, die Betroffene vertraulich beraten.
Ziel beider Richtlinien ist es, das Selbstverständnis der Universität als sicheren, diskriminierungs- und gewaltfreien Studien-, Lehr- und Arbeitsort zu fördern, indem alle Mitglieder der Universität für diese beiden Themenfelder sensibilisiert werden sowie Maßnahmen zur Prävention ergriffen werden. Insbesondere zeigen die Richtlinien Verfahrenswege zur Intervention in konkreten Fällen auf, denn weder sexuelle Belästigung, sexualisierte Diskriminierung und sexualisierte Gewalt noch Diskriminierung werden an der Universität Würzburg geduldet.
Schutz vor sexueller Belästigung
Einen verbindlichen Rahmen für den Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexualisierter Gewalt innerhalb der akademischen Gemeinschaft definiert die erste der beiden Richtlinien.
„Die Universität bekennt sich darin zu einer Kultur des Respekts und definiert, welche Verhaltensweisen als Grenzüberschreitungen gelten und sanktioniert werden“, betont Universitätsfrauenbeauftragte Helga Stopper. Meldungen, auch anonymer Art, sind über Email, Telefon oder ein niederschwelliges Kontaktportal bei den Kontaktstellen (s. unten) möglich. Ein strukturiertes Fallmanagement stellt sicher, dass meldende und gemeldete Personen durch eine vertrauliche Fallbearbeitung und professionelles Handeln geschützt werden.
Zur Aufarbeitung von Vorfällen sehen die Richtlinien die Einrichtung spezieller Interventionsteams vor, in die neben Ansprechpersonen z.B. Führungskräfte oder auch Mitarbeitende der Personalabteilung oder des Justiziariats eingebunden werden können. Diese Teams klären, ob es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte gibt. Wenn das nicht der Fall ist, wird das Fallmanagement eingestellt. Ansonsten werden dem Präsidenten konkrete Maßnahmen vorschlagen, der final hierüber entscheidet. Die möglichen Konsequenzen reichen von z.B. sensibilisierenden Schulungen bis hin zu arbeits- oder studienrechtlichen Maßnahmen.
Schutz vor Diskriminierung
Der Schutz ihrer Mitglieder vor Diskriminierung am Campus steht im Zentrum der Richtlinie der Universität Würzburg über Grundsätze zum Umgang mit Diskriminierung. Diskriminierung wird definiert als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von Merkmalen wie bspw. ethnischer Herkunft, Religion oder Behinderung und erstreckt sich auf alle universitären Räume.
Auch zum Schutz vor Diskriminierung werden präventive Maßnahmen entwickelt, wie interne und externe Weiterbildungsangebote, die Etablierung einer Ansprech- und Entschuldigungskultur und die aktive Unterstützung von Initiativen, die darauf abzielen, Diskriminierung abzubauen und die Gleichbehandlung an der Hochschule zu fördern.
Auch in diesen Fällen stellt das strukturierte Fallmanagement sicher, dass Meldungen professionell bearbeitet werden und der Schutz aller Beteiligten im Vordergrund steht. Wenn sich die Anhaltspunkte verfestigen, werden dem Präsidenten Maßnahmen bzw. Interventionsmöglichkeiten empfohlen, der hierüber entscheidet. Dabei kann es sich bspw. um Sensibilisierungstrainings handeln oder auch um arbeits-, beamten- oder studienrechtliche Konsequenzen. Insgesamt will die JMU damit eine Kultur der Wertschätzung fördern, in der bei Diskriminierung interveniert sowie aktiv Prävention betrieben wird.
Grenzverletzungen werden nicht geduldet
„Die Verabschiedung dieser beiden Richtlinien ist für das Selbstverständnis der Universität Würzburg als diskriminierungsfreier Studien- und Arbeitsort von zentraler Bedeutung“, sagt Vizepräsidentin Anja Schlömerkemper, die sich in der Universitätsleitung vorrangig um die Themen Chancengleichheit, Karriereplanung und Nachhaltigkeit kümmert.
Beide Richtlinien spiegeln das universitäre Leitbild einer „Kultur des Hinsehens“ wider, in der gegenseitige Wertschätzung und Respekt die Basis des Miteinanders bilden. Die Universität setze damit ein klares Zeichen: „Grenzverletzungen werden nicht geduldet“, so Anja Schlömerkemper.
Da Führungskräfte im Fallmanagement der Kontaktstellen eine wichtige Rolle einnehmen, bieten die Kontaktstellen für diese Zielgruppe einen ersten Workshop am Montag, 22.02.2027, 9-13 Uhr an. Im weiteren Verlauf sind ähnliche Angebote für weitere Zielgruppen der Universität geplant. Informationen zur Anmeldung finden Sie ab November 2026 auf der Webseite der Kontaktstellen.
Links
Gemeinsame Webseite der Kontaktstelle sexuelle Belästigung und der Kontaktstelle Antidiskriminierung
Die Webseiten der Kontaktstellen sowie das Kontaktportal sind auch auf Englisch verfügbar.
