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Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Ersthelfer

Allgemeines

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erste Hilfe und den Einsatz von Ersthelfern finden sich in § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in § 21 Sozialgesetzbuch (SGB VII). Der Arbeitgeber (Unternehmer) ist für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich und hat die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören insbesondere auch die Benennung einer ausreichenden Anzahl von Ersthelfern, die Sicherstellung einer entsprechenden Ausbildung und die Zurverfügungstellung einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausrüstung.

Die Verpflichtung der Beschäftigten, sich als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen, ergibt sich aus den Unterstützungspflichten nach §16 ArbSchG und § 21 (3) SGB VII. Persönliche Gründe, die von Seiten der Beschäftigten gegen die Ausbildung und den Einsatz als Ersthelfer geltend gemacht werden können, sind fehlende körperliche, geistige oder psychische Eignung. Abgesehen von dem Personenkreis, auf den diese Gründe zutreffen, stellt die Verpflichtung zur Ersthelfertätigkeit für die Beschäftigten keine unzumutbare Belastung dar, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass die Ausbildung in der Universität während der Dienstzeit erfolgt und die erworbenen Kenntnisse auch im Privatbereich nutzbringend eingesetzt werden können.
DGUV-Informationen 204-030

Zahl der Ersthelfer

Die Zahl der Ersthelfer, die zur Verfügung stehen müssen, ist in der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) festgelegt. Bezogen auf die universitäre Situation ergibt dies

  1. in einer Einrichtung mit bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer,
  2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 10% der Beschäftigten.

Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung und Fortbildung der Ersthelfer erfolgt in einem jeweils 9 Unterrichtseinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang bzw. Erste-Hilfe-Training.

Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte richtet sich an der Praxis und den Teilnehmerinteressen aus, sodass es zu einer deutlichen Reduzierung der theoretischen und medizinischen Inhalte kommt. Alle vorgegebenen Themen werden überwiegend in praktischer Form vermittelt. Oberstes Ziel ist es den Lehrgangsteilnehmern den Erwerb von Handlungskompetenz zu ermöglichen.

Die Einbindung eines AED (Automatisierter Externer Defibrillator) in den Ablauf der Herz-Lungen-Wiederbelebung wird nicht nur vom Ausbilder demonstriert, sondern jeder Lehrgangsteilnehmer in der Fortbildung soll die Gelegenheit haben, dies aktiv selbst zu üben.

Eine Auffrischung soll  im Turnus von zwei Jahren nach vorausgegangener Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder -Training erfolgen.

Die Aus- und Fortbildung für Beschäftigte wird weiterhin von der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz der Universität organisiert.

Kurstermine für Grund- und Wiederholungskurse Erste Hilfe

Sonstiges

Vordrucke

Folgende Formulare stehen für Sie zur Verfügung