Deutsch Intern
Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Erste Hilfe Material

Gesetzliche Grundlagen und allgemeine Informationen

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien und Geräte müssen schnell zu finden sein. Deshalb sind die Einrichtungen und Aufbewahrungsorte zu kennzeichnen. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund. 

Im Meldeblock (ehemals Verbandsbuch) können sonstige Hilfeleistungen (sog. Bagatellunfälle) aktenkundig gemacht werden. Die Einträge sind 5 Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als "Bagatellunfall" erscheinen können. Einen Meldeblock erhalten Sie beim Team Arbeitsschutz.

Die Anzahl der in einem Betrieb notwendigen Verbandkästen richtet sich in erster Linie nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße, und der Größe der verwendeten Verbandkästen. Ein Verbandkasten nach DIN 13169 kann dabei aufgrund der Füllungsverhältnisse prinzipiell auch durch zwei kleinere Verbandkästen nach DIN 13157 ersetzt werden. Details zu den Mindestanzahlen siehe Vergleichstabelle:

Anzahl der Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169

Kleiner Verbandkasten DIN 13157 (85-tlg seit dem 01.11.2021):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen vorgesehen sind. Diese Norm gilt auch für die Verwendung in Schulen und Kindergärten.

Großer Verbandkasten DIN 13169 (167-tlg seit dem 01.11.2021):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 51 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 Personen und auf Baustellen ab 11 Personen vorgesehen sind.

Anmerkung zu Dienstfahrzeugen

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten DIN 13164 festgelegt.

Füllungstabelle für DIN 13164, DIN 13157, DIN 13169

Eine Materialliste / Füllungstabelle der Erste Hilfe Verbandkästen finden Sie in DGUV Medien Erste Hilfe Material
 

Selbstverständlich verlieren die Erste-Hilfe-Koffer, deren Inhalt sich an der zuletzt aktualisierten DIN 13157 / DIN 13169 von 2009 orientieren, nicht ihre Gültigkeit, sondern lassen sich einfach und fachgerecht nachrüsten.

Beschaffung von Erste-Hilfe-Material

Die Beschaffung können Sie schnell, unkompliziert und kostengünstig über
den Webshop des Rechenzentrums der Universität Würzburg tätigen:

  • 70002392 - Verbandkasten klein, Erste-Hilfe
  • 70002393 - Verbandkasten klein, Erste-Hilfe, nur Nachfüllung
  • 70002394 - Verbandkasten groß, Erste-Hilfe
  • 70002395 - Verbandkasten groß, Erste-Hilfe-Kasten, nur Nachfüllung

Empfehlung der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Beispiele für die Beschaffung einer Beatmungsmaske und einer Liegemöglichkeit

Sonstiges

Stand 09/2025