Intern
Studierendenvertretung

„Mitbestimmung auf bayerisch“

07.12.2007

Die Fachschaftsvertretung der Philosophischen Fakultät II der Universität Würzburg zeigt sich entsetzt über die Vorkommnisse in der letzten Sitzung des Fakultätsrates. Die Vertreter der Professorenschaft setzten sich klar über die Wünsche der Studierendenschaft hinweg.

Bildquelle: http://www.phil2.uni-wuerzburg.de

Sowohl die Studiengebührensatzung der Universität als auch das Bayerische Hochschulgesetz legt eine klare Regelung zur Verteilung der Studiengebühren an der Fakultät fest. Wichtigster Bestandteil stellt dabei die paritätische Beteiligung der Studierenden dar. Die Kommission zur Verteilung der Studiengebühren wird daher zu 5o% mit Studierenden besetzt, um eine angemessene Beteiligung zu gewährleisten.

In der letzten Sitzung des Fakultätsrates am 22. November wurden diese Regelungen aufgrund von „Hintertüren“ in eben dieser Satzung mit Stimmen der Lehrenden einfach übergangen: So wurden von der paritätisch besetzten Kommission abgelehnte Anträge nachträglich durchgewunken und der Vorwurf laut, dass „die Fakultätskommission inkompetente Arbeit leiste“. Die Studierenden sind im Fakultätsrat kaum repräsentiert und konnten daher die Beschlüsse der Kommission nicht durchsetzen.

„Es kann nicht sein, dass Minister und Hochschulleitung Beteiligung und die Verwendung der Gelder rein zur Verbesserung der Lehre predigen, in nicht-öffentlichen Sitzungen aber zuvor gemeinschaftlich erarbeitete Entscheidungen torpediert und aufgehoben werden“, so Sebastian Obermeier, Sprecher der Fachschaftsvertretung der Philosophischen Fakultät II.

Ob es sich um Anmietungen oder die Finanzierung der Einführung von Bachelor/Master-Studiengängen handelt, mit der Einführung von Studiengebühren sehen wir kaum Verbesserungen der Lehre, so wie ursprünglich versprochen. Die Hochschulleitung setzt die Fachschaftsvertretung inzwischen massiv unter Druck, da die Gelder deren Meinung nach „nicht effektiv“ verteilt werden. „Diskussionen scheinen nicht erwünscht zu sein. Was als Argument bei der Einführung vorangetragen wurde – die Beteiligung der Studierenden und der direkte Nutzen für die Lehre – hat sich inzwischen erledigt. Es kann nicht sein, dass einfach die Haushaltslücken des Freistaates oberflächlich gestopft werden. Aber solange die Grundversorgung nicht vorhanden ist, kann auch keine Verbesserung der Lehre stattfinden“, so Obermeier abschließend.

Für Rückfragen stehen wir gerne per mail zur Verfügung.

Von Sebastian Obermeier (Phil II)

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