Intern
Studierendenvertretung

fzs- und ABS-Plakatwettbewerb: Das Recht auf Bildung

25.05.2008

Wettbewerb für das Recht auf Bildung - Entwürfe bis 30. Juni einschicken!

(www.fzs.de)

Das Recht auf Bildung ist verankert im UN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieser wurde vor mehr als 30 Jahren auch von Deutschland unterzeichnet und ist seitdem Bundesrecht.

Doch noch immer werden der Pakt und das Recht auf Bildung verletzt. Studiengebühren, Studienplatzmangel... Diskriminierung aufgrund der sozialen und nationalen Herkunft, des Vermögens und der Geburt ist noch immer an der Tagesordnung. Durch die Einführung von Studiengebühren wurde dies noch verstärkt. Nicht zuletzt wurde somit auch die Vorschrift der Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums missachtet (mehr Informationen zum Thema beim fzs...).

Du hast eine Idee, wie Du das Recht auf Bildung im wahrsten Sinne des Wortes plakativ festhalten willst? Dann schick Deine Entwürfe bis zum 3o. Juni per mail (info@fzs.de) oder per Post an den fzs! Die Plakate sollen im A2-Format erstellt sein,  vergesst nicht, die Logos von fzs und ABS im unteren Bereich einzubeziehen!

Den Siegerinnen und Siegern winken attraktive Preise, außerdem werden die besten Plakatmotive gedruckt.

Preise

1. Platz: Gutschein im Wert von 400 Euro für den Künstlerbedarf Boesner
2. Platz: Gutschein im Wert von 200 Euro für den Künstlerbedarf Boesner
3. und 4. Platz: je ein 10-Wochen Abonnement der taz

(Der Plakatwettbewerb von fzs und ABS findet in Kooperation mit der taz und dem Künstlerbedarf Boesner statt.)

Von Sprecher- und Sprecherinnenrat

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